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Experten-Antwort

Ausland

von Hans Kominot03.06.2014 | 20:40
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Liebes Team, habe viele Jahre in Deutschland gelebt und gearbeitet, habe 2 sehr Schwere Autounfälle gehabt mit verschiedene Verletzungen. Habe ein Schwerbehinderten Ausweis mit Merkzeichen G. Habe jetzt die letzten Jahre in der Schweiz gearbeitet, bis ich nochmals durch einen Sturz den jetzigen Beruf nicht mehr ausüben kann. Bekomme jetzt hier eine Lebenslange Rente. Habe gehört wenn ich die ganze Unterlagen mitbringe nach Deutschland und dann da eine EM-Rente beantrage das man das aus der Schweiz anerkennt. Stimmt das so finde leider keine passende Antworten. Erfülle alle Voraussetzungen. Danke für eine Antwort. Grüße Hans

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

KSC hat Ihre Frage bereits beantwortet. Näheres können Sie der Broschüre "Leben und arbeiten in Europa" entnehmen. Diese finden Sie auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung unter der Rubrik Broschüren ->Ausland.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Die Frage ist, ob der deutsche RV-Träger Ihren Anspruch auf Erwerbsminderungsrente bereits geprüft hat. Dafür müsste - wie KSC bereits schrieb - der deutsche Träger von der AHV informiert worden sein. Über die Entscheidung des deutschen Trägers müssten auch Sie Bescheid wissen. Wenn diesbezüglich noch nichts passiert ist, sollten Sie sich nochmals an die AHV oder die DRV wenden. In diesem Fall könnte es zu weiteren, vom deutschen Träger veranlassten Untersuchungen u.s.w. kommen.

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6 Antworten

Jonnyam 03.06.2014 | 21:35
Habe gehört wenn ich die ganze Unterlagen mitbringe nach Deutschland und dann da eine EM-Rente beantrage das man das aus der Schweiz anerkennt. Stimmt das so finde leider keine passende Antworten. Erfülle alle Voraussetzungen. Danke für eine Antwort. Grüße Hans
Es müssen in den letzten 60 Monaten 36 Pflichtbeiträge in DEUTSCHLAND entrichtet worden sein um Anspruch auf eine EM-Rente von der Deutschen Rentenversicherung zu erhalten.
Unsinn. Schweizer Zeiten zählen auch bei den erforderlichen 36 Monaten mit meint jedenfalls Jonny aus der Schweiz
KSCam 03.06.2014 | 22:10
Wenn in der Schweiz die Invalidenrente bewilligt ist, gibt es eigentlich ein ganz einfaches Verfahren. Die Kollegen in der Schweiz müssten aus dem Antrag erkennen, dass Sie auch deutsche Zeiten haben. In solchen Fällen IST die DRV aus der Schweiz zu informieren, dass dort ein Antrag läuft, die Schweizer schicken erforderliche Arztberichten nach D. Und dann prüft die DRV den deutschen Anspruch. Und sollte das bislang nicht geschehen sein, fordern Sie die AHV auf, das endlich nachzuholen. So hat das die Schweiz mit der EU in den bilateralen Verträgen vereinbart, warum CH Stellen dies im Einzelfall immer wieder nicht umsetzen, bleibt wohl deren Geheimnis.
Hans Kominotam 04.06.2014 | 07:39
Hallo habe 14 Jahre in DE gearbeitet das ist nicht das Problem. Und die CH haben sich die Unterlagen aus DE kommen lassen auch alles ok. Mir geht es nur drum zu erfahren ob ich denn dann wenn ich jetzt wieder nach DE komme das ganze Procedere mit Untersuchungen,Gutachten,eventuelle Ablehnung usw auch machen muss. Danke Hans
Hans Kominotam 04.06.2014 | 09:16
Danke für die Antworten so wie ich das jetzt sehe muss ich wohl oder übel das ganze Procedere in DE nochmal durchmachen bin nur mal gespannt was dann wohl passiert die AHV ja und die DRV nein hm,hm. Habe hier schon viel gelesen und gehe mit gemischten Gefühlen in der Sache. grüße und danke Hans
KSCam 04.06.2014 | 12:51
Ob Sie da "etwas durchmachen" müssen oder ob die aus der Schweiz zu übersendenden Arztbericht eindeutig für den ärtlichen Dienst der DRV sind, lässt sich nicht absehen. Und natürlich könnte es auch vorkommen, dass bei Erwerbsminderung/Invalidität ein Staat die Rente bewilligt und der andere sie ablehnt. Was passiert weiß im voraus niemand. Aber warum gleich den Teufel an die Wand malen? In den allermeisten Fällen, in denen die Schweiz die volle Invalidenrente zahlt, liegt auch nach deutschen Begriffen Erwerbsminderung vor.
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