KSC hat Ihre Frage bereits beantwortet. Näheres können Sie der Broschüre "Leben und arbeiten in Europa" entnehmen. Diese finden Sie auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung unter der Rubrik Broschüren ->Ausland.
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KSC hat Ihre Frage bereits beantwortet. Näheres können Sie der Broschüre "Leben und arbeiten in Europa" entnehmen. Diese finden Sie auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung unter der Rubrik Broschüren ->Ausland.
Die Frage ist, ob der deutsche RV-Träger Ihren Anspruch auf Erwerbsminderungsrente bereits geprüft hat. Dafür müsste - wie KSC bereits schrieb - der deutsche Träger von der AHV informiert worden sein. Über die Entscheidung des deutschen Trägers müssten auch Sie Bescheid wissen. Wenn diesbezüglich noch nichts passiert ist, sollten Sie sich nochmals an die AHV oder die DRV wenden. In diesem Fall könnte es zu weiteren, vom deutschen Träger veranlassten Untersuchungen u.s.w. kommen.
Unsinn. Schweizer Zeiten zählen auch bei den erforderlichen 36 Monaten mit meint jedenfalls Jonny aus der SchweizHabe gehört wenn ich die ganze Unterlagen mitbringe nach Deutschland und dann da eine EM-Rente beantrage das man das aus der Schweiz anerkennt. Stimmt das so finde leider keine passende Antworten. Erfülle alle Voraussetzungen. Danke für eine Antwort. Grüße HansEs müssen in den letzten 60 Monaten 36 Pflichtbeiträge in DEUTSCHLAND entrichtet worden sein um Anspruch auf eine EM-Rente von der Deutschen Rentenversicherung zu erhalten.
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