Hallo Littlefoot ,
grundsätzlich ist es bei bevorstehender Aussteuerung korrekt sich bei der Agentur für Arbeit rechtzeitig zu melden. Auf das schwebende Rentenverfahren müssen Sie Ihren Sachbearbeiter beim Arbeitsamt hinweisen. Während eines laufenden Rentenverfahrens gibt es auch Regelungen, dass die Leistungen der Agentur für Arbeit weitergezahlt werden, auch dann wenn Sie weiterhin arbeitsunfähig sind. In diesen Fällen tritt die Agentur für Arbeit als sog. Vorleistungsträger ein. Näheres hierzu( Anspruchsdauer, Höhe der Leistung etc.) können Sie nur bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Arbeitsamt erfahren.