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Aussteuerung

von Littlefoot23.05.2009 | 15:16
3552 Ansichten
5 Antworten
Mein krankengeld läuft aus und ich muss mich auf dem Arbeitsamt melden. Was muss ich beachten? Welche Leistungen erhalte ich? Ich habe gelesen, dass man wenn man noch Krankgeschrieben ist Harzt 4 erhält. Ist es also günstiger, sich gesund schreiben zu lassen auch wenn man es nicht ist? Habe ja auch EM-rente beantragt, spielt das eine Rolle?

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 25.05.2009 | 17:18

Hallo Littlefoot ,

grundsätzlich ist es bei bevorstehender Aussteuerung korrekt sich bei der Agentur für Arbeit rechtzeitig zu melden. Auf das schwebende Rentenverfahren müssen Sie Ihren Sachbearbeiter beim Arbeitsamt hinweisen. Während eines laufenden Rentenverfahrens gibt es auch Regelungen, dass die Leistungen der Agentur für Arbeit weitergezahlt werden, auch dann wenn Sie weiterhin arbeitsunfähig sind. In diesen Fällen tritt die Agentur für Arbeit als sog. Vorleistungsträger ein. Näheres hierzu( Anspruchsdauer, Höhe der Leistung etc.) können Sie nur bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Arbeitsamt erfahren.

4 Antworten

Katzenjammeram 23.05.2009 | 18:47
Hallo Littlefoot, wenn Sie sich "gesund schreiben" lassen, erweisen Sie sich einen Bärendienst. Wenn Sie eine EM-Rente beantragt haben sind Sie nicht arbeitsfähig ! Entweder - Oder. Sie erhalten bis zu Ihrer Entscheidung über ihren Rentenantrag ALG nach § 125 SGB. Sollten Sie tatsächlich so unwissend sein, wie es hier den Anschein macht, empfehle ich Ihnen wirklich dringend einen Rechtsbeistand hinzuzuziehen um ggf. ihren Rentenanspruch nicht durch unbedachte Schritte zu gefährden !
Littlefootam 24.05.2009 | 19:37
Der Sinn meiner Anfrage besteht ja darin, mich zu informieren um nicht mehr ahnungslos zu sein. Ich und meine Arzt halten mich durchaus nicht für arbeitsfähig, weiß ja aber nicht, wie das Vorgehen des Arbeitsamtes ist. die wollen doch vermitteln, dachte ich.
Rosannaam 24.05.2009 | 19:43
Wie @Katzenjammer schon schrieb: Wenn Sie weiterhin krank sind, lassen Sie sich nicht gesund schreiben! Gehen Sie möglichst VOR der Aussteuerung zur Arbeitsagentur, melden sich arbeitslos UND geben an, dass zur Zeit ein Rentenverfahren wegen Erwerbsminderungsrente anhängig ist. Dort wird Ihnen dann weitergeholfen.... MfG Rosanna.
Corlettoam 25.05.2009 | 12:09
Sie sollten keinesfalls bei Beantragung oder während der Bezugsdauer von ALG I /II einen " gelben Schein " - also eine Krankschreibung ihres Arztes vorlegen ! Um ALG I oder ALG II müssen Sie - im Sinne der Bestimmungen der AfA arbeitsfähig sein - und zwar für mind. 15 Wochenstunden - sonst kann und darf die AfA Ihnen kein ALG zahlen. ALG I oder II gibt es nur bei Arbeitsfähigkeit - auch wenn diese nur theoretisch und nicht praktisch besteht..... Bei Vorlage eines " gelben Scheines " während der ALG Bezugsdauer leistet die Agentur nur noch für max. 6 Wochen das sog. KrankenALG ( 6 Wochen Zeitraum wie die Lohntfortzahlung des Arbeitsgebers ) - ab Woche 7 und bei weiterer Krankschreibung ist die AfA aus ihrer Leitunsgpflicht raus. Grundsätzlich und bei EM-Antragstellern im Besonderen muß und wird sofort der ärztliche Dienst der AfA eingeschaltet und wird ihre Arbeitsfähig überprüfen und danach entscheiden ob Sie Leistungen der AfA bekommen oder nicht. Die Beurteilung der Arbeitsfähig der 15 Wochenstunden erfolgt - normalerweise - aber rein nach den bereits über Sie vorliegenden ärztlichen Attesten/Befundberichten/Reha-berichten etc. und Sie werden nicht extra begutachtet. Sie sollten also schom beim ALG I Antrag sich selbst im eigenen Interesse als Arbeitsfähig erklären - natürlich mit Einschränkungen und unter Beachtung ihrer aktuellen gesundheitlichen Probleme. Ihr Arbeitsfähigkeit wird also nur " fingiert " und besteht nicht in der Praxis. Sie werden auch seitens der AfA weder vermittelt , noch müssen Sie selbst Bewerbungen schreiben etc. Bis zur Entscheidung über ihren EM-Antrag werden Sie also nur als " Karteileiche " behandelt. Wenn Sie sich den Bestimmungen/Bedingungen der AfA hinsichtlich der Arbeitsfähig nicht fügen, kann man ihnen die ALG I Zahlung durchaus verweigern.
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