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Experten-Antwort

Aussteuerung und weiter

von Adelheid24.08.2016 | 16:53
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9 Antworten

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Seit Ende Juli 16 seitens KK ausgesteuert, AU noch bestehend da 100% Schwerbehinderung und auch Dialysepatient. Rente (Altersrente für langjährig Versicherte)beantragt und zum 1.11. bewilligt. Nach Aussteuerung beim Arbeitsamt gemeldet, dies auch grundsätzlich zur Zahlung bereit, erwartet aber statt Altersrente Antrag auf Eu, da sonst keine Zahlung mehr erfolgt. Sollte auch Reha beantragen, was ich auch tat. Diese wurde auch bewilligt, darf aber per SGB nicht von mir angetreten werden, da mittlerweile Rente beantragt wurde. Alles soweit nachvolziehbar, aber wer zahlt innerhalb des Zeitraums Ende 07 bis 1.11. P.S. Bisher noch ungekündigt, Aufhebungsvertrag soll kommen zum 1.11

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wenn Sie nach der Aussteuerung durch die Krankenkasse sich bei der Arbeitsagentur melden, können Sie von dort zur Antragstellung auf Erwerbsminderungsrente aufgefordert werden. Wenn Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen und stattdessen eine Altersrente beantragen, kann die Arbeitsagentur die Zahlung von ALG I verweigern. Steht Ihnen von Ihrem Arbeitgeber noch Resturlaub zu oder haben Sie Überstundenguthaben womit Sie zumindest noch eine gewisse Zeit bis zum Beginn der Altersrente überbrücken könnten ? Setzen Sie sich auch mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung, damit Sie weiterhin versichert sind, evtl. auch in der Familienkrankenversicherung.

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8 Antworten

Nahlaam 24.08.2016 | 18:54
Eigentlich sollten Sie in diesem Zeitraum AlgI erhalten. Haben Sie noch keinen Zahlungsbescheid der AfA erhalten?
W*lfgangam 24.08.2016 | 19:26
, Hallo Adelheit, bei GdB 50ff. beantragt man doch keine Altersrente für langjährig Versicherte, sondern die Altersrente für schwerbehinderte Menschen - da deren Abschlag kleiner ist. Die EM-Rente könnte denselben Abschlag haben (aber wahrscheinlich höher, da der Leistungsfall bereits früher eingetreten ist), also schieben Sie den Antrag einfach hinterher. Kurze Begründung für die DRV, damit die wissen, was der 'Quatsch' soll ...und legen der AfA die EM-Antragsbestätigigung vor. Ggf. ist der Altersrentenantrag zurückzuziehen, da diese Rentenart vorrangig zu zahlen ist. Ihre örtliche Beratungsstelle wird Sie über die sinnvollste Rentenart aufklären. Und ja, die AfA ist mW. nur bei EM-Antrag nach Aussteuerung in der Leistungspflicht. Gruß w.
Herz1952am 24.08.2016 | 19:49
Hallo Adelheid, ich rate Ihnen dringend, sich einen freien Renten- und Sozialberater zu nehmen, der auch noch bei Gericht zugelassen ist. Solche Leute sind ausschließlich mit solchen Sachen beschäftigt. Wie ich schon sagte, die Krankenkassen und sogar Ärzte interessieren sich nicht für die Rechte von Patienten. Sie "übersehen" diese einfach. Es ist oft so, dass Rechte der Patienten nicht "an die große Glocke" gehängt werden. Sie stehen aber irgendwo doch in einem Gesetz oder einer Verordnung, die keiner kennt, oder nicht kennen will. An Krankengeld können Kassen mit einem Schlag am meisten Geld sparen, in dem sie die Unwissenheit ausnutzen. Tut mir leid Ihnen hierzu nichts weiter sagen zu können.
Herz1952am 25.08.2016 | 12:25
Hallo W*lfgang, Das "Original" schreibt nicht solchen Blödsinn. (smile). Für echte Krankengeldfälle gibt es einen Link. Dieser verkürzt meine "Arbeitszeit" erheblich und das erfreut natürlich jeden Forumsteilnehmer (smile): http://www.heise-luis.de/krankengeldeinstellung.html Was das Arbeitsamt darf oder nicht darf gebe ich keine Auskunft, weil mir das nicht bezahlt wird (smile). MfG
Herz1952am 25.08.2016 | 12:37
Doch noch ein letzte Info zur Zwangsverrentung bei ALG I: http://www.rp-online.de/leben/ratgeber/rente/wen-die-zwangsverre… Ohne Berechnung, da "geklaut". (smile).
Herz1952am 25.08.2016 | 12:44
Man muss aber fairerweise dazu sagen, dass die meisten Krankenkassen korrekt handeln und Krankengeldeinstellungen meistens zu Recht erfolgen. Nur in seltenen Ausnahmefällen verstoßen Krankenkassen wissentlich oder unwissentlich gegen Gesetze. Allerdings ist es so, dass sich zufiedene Versicherte kaum zu Wort melden sondern fast nur die Unzufriedenen. (So, wie in anderen Bereichen auch. Wer mit seinem Internet-Anbieter zufrieden ist, lässt nur selten ein Lob raus, während die unzufriedenen Kunden die Foren regelrecht zumüllen. (smile) Auch die hier zitierten Urteile zugunsten der Versicherten sind nicht immer aussagekräftig, weil es sich in den meisten Fällen um Einzelfallentscheidungen handelt, die sich nur auf individuelle Fälle beziehen und kaum grundsätzliche Bedeutung für alle Versicherten haben und somit auch nicht ohne weiteres von den Krankenkassen akzeptiert werden müssen. Wenn sie sie dennoch akzeptieren, ist es oft reine Kulanz. (Die meisten Klagen gehen übrigens zu Gunsten der Krankenkassen aus. Auch das sollte man fairerweise erwähnen!) (smile)
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