Wenn Sie nach der Aussteuerung durch die Krankenkasse sich bei der Arbeitsagentur melden, können Sie von dort zur Antragstellung auf Erwerbsminderungsrente aufgefordert werden. Wenn Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen und stattdessen eine Altersrente beantragen, kann die Arbeitsagentur die Zahlung von ALG I verweigern. Steht Ihnen von Ihrem Arbeitgeber noch Resturlaub zu oder haben Sie Überstundenguthaben womit Sie zumindest noch eine gewisse Zeit bis zum Beginn der Altersrente überbrücken könnten ? Setzen Sie sich auch mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung, damit Sie weiterhin versichert sind, evtl. auch in der Familienkrankenversicherung.