Hallo D-Mark,
grundsätzlich können auch mit Pflichtbeitragszeiten aufgrund des Bezugs einer Entgeltersatzleistung (Krankengeld, Arbeitslosengeld etc.) die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungrente erfüllt werden. Dies setzt allerdings voraus, dass für den Entgeltersatzleitungsbezug auch tatsächlich Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wurden (auch hierfür sind bestimmte Bedingungen zu erfüllen). Ob dies in Ihrem konkreten Einzelfall der Fall ist (gerade auch im Hinblick auf die Zahlung von Krankengeld aus der privaten Krankenversicherung und dem sich offenbar erst daran anschließenden Bezug von Arbeitslosengeld), kann ich im Rahmen dieses Forums allerdings nicht abschließend klären. Sie sollten die Frage daher möglichst in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers persönlich und individuell unter Berücksichtigung Ihrer bisherigen Versicherungsbiographie klären lassen. Gleiches gilt im Übrigen auch für die Frage der Zahlung von freiwilligen Beiträgen, da diese nur im besonderen Ausnahmefall zur Anwartschaftserhaltung auf eine Erwerbsminderungsrente geeignet sind.