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Experten-Antwort

Auswirkung geförderte Weiterbildung durch BA auf die GRV /EU Rente

von D-Mark19.09.2020 | 10:03
133 Ansichten
1 Antworten
Liebes Team, durch eine schwere Krankheit in 2017 habe ich erst Krankengeld (PKV)und danach ALG1 eine PRIVATE BU-Rente erhalten und nehme seit 09/2019 an einer geförderten Umschulungsmaßnahme teil. In der letzten Information 2018 hatte ich Anspruch auf eine EU-Rente, da die Zeiten erfüllt waren. Nun habe ich die Information 2019 erhalten und dort steht, dass ich keinen Anspruch mehr auf EU-Rente hätte. Die BA führt ja RV-Beiträge für mich ab: Werden diese nicht auf den Beibehalt der EU-Rente angerechnet (Pflichtbeiträge)? Warum nicht? Kann ich mit freiwilligen Beiträgen diesen aufrechterhalten?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 21.09.2020 | 09:26

Hallo D-Mark,

grundsätzlich können auch mit Pflichtbeitragszeiten aufgrund des Bezugs einer Entgeltersatzleistung (Krankengeld, Arbeitslosengeld etc.) die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungrente erfüllt werden. Dies setzt allerdings voraus, dass für den Entgeltersatzleitungsbezug auch tatsächlich Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wurden (auch hierfür sind bestimmte Bedingungen zu erfüllen). Ob dies in Ihrem konkreten Einzelfall der Fall ist (gerade auch im Hinblick auf die Zahlung von Krankengeld aus der privaten Krankenversicherung und dem sich offenbar erst daran anschließenden Bezug von Arbeitslosengeld), kann ich im Rahmen dieses Forums allerdings nicht abschließend klären. Sie sollten die Frage daher möglichst in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers persönlich und individuell unter Berücksichtigung Ihrer bisherigen Versicherungsbiographie klären lassen. Gleiches gilt im Übrigen auch für die Frage der Zahlung von freiwilligen Beiträgen, da diese nur im besonderen Ausnahmefall zur Anwartschaftserhaltung auf eine Erwerbsminderungsrente geeignet sind.

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