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Experten-Antwort

Begleitperson Gutachter, Mitwirkungspflicht

von Lieselotte12.01.2017 | 10:14
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Guten Tag, ich habe eine Frage. Darf man einen Gutachtertermin ( psychisches Leiden) verlassen, wenn eine Begleitperson im Begutachtungsraum nicht zugelassen wird? Es ist meiner Bekannten nicht möglich diesen Termin ohne Begleitung wahrzunehmen. Des Weiteren wurde ihr leider mehrmals gesagt das der Gutachter sehr hart, unfreundlich und ungeduldig sei. Was für einen kranken Menschen zusätzlich belastend ist. Wo endet eine Mitwirkungspflicht? Darf meine Bekannte den Termin verlassen, falls der Gutachter Sie nicht ernst nimmt oder gar beleidigt? Bzw. die Begleitperson erst gar nicht zuläßt. Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lieselotte,

grundsätzlich hat jeder das Recht, zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand zu erscheinen. Ihre Bekannte hat jedoch keinen generellen Anspruch darauf, dass der vom Rentenversicherungsträger beauftragte medizinische Gutachterarzt eine Begleitperson während der Untersuchung zulassen muss. Sie sollte diesen Wunsch dennoch Ihrem Rentenversicherungsträger vorab mitteilen und begründen. Dann wird der Rentenversicherungsträger - wenn möglich - einen Gutachter auswählen, der eine Begleitperson während der Untersuchung zulässt. Der Gutachter kann dies jedoch ablehnen, wenn das Beisein einer weiteren Person die Untersuchung und damit die Ergebnisse beeinflussen würde.

Wenn vom Rentenversicherungsträger aus sozialmedizinischer Sicht die Notwendigkeit einer Begleitperson nicht gesehen wird, kann im Rahmen der Mitwirkungspflicht auch eine Begutachtung ohne Begleitung verlangt werden. Manchmal ist es aber schon ausreichend, wenn die begleitende Person nicht während der gesamten Untersuchung, sondern nur zu Beginn oder am Ende der Begutachtung anwesend ist.

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8 Antworten

Lieselotteam 12.01.2017 | 10:19
Ergänzend: Es geht hier um eine Erwerbsminderungsrente, Gutachtertermin.
Schorscham 12.01.2017 | 10:21
Niemand zwingt Ihre Bekannte dazu, sich von jemandem begutachten zu lassen, der ihr unsympathisch ist. Wichtig ist nur, dass sie das der DRV bereits VOR dem Untersuchungstermin mitteilt oder dass sie zumindest pünktlich zum Untersuchungstermin erscheint. In beiden Fällen hätte sie ihre Mitwirkungspflichten erfüllt. MfG
Lieselotteam 12.01.2017 | 10:29
Vielen Dank Schorsch. Meine Bekannte ist natürlich pünktlich. Es ist medizin. begründet das eine Begleitperson mit dabei sein muss. Und dieser Gutachter sieht das wohl nicht gerne und entscheidet wohl erst vor Ort ob eine Begleitperson zugelassen wird. Meiner Bekannten geht es seitdem viel schlechter und Sie hat große Ängste vor diesem Termin und dem Gutachter.
Lieselotteam 12.01.2017 | 13:37
Wie sieht die rechtliche Grundlage aus, was die Mitwirkungspflicht angeht und Grenzen der Mitwirkung? Es ist ihr quasi überhaupt nur möglich, den Termin wahrzunehmen, weil eine Begleitperson dabei ist. Ist hier vielleicht jemand der damit Erfahrungen hat, ggf. ein Experte!
Herz1952am 12.01.2017 | 13:51
Normalerweise könnten Sie in diesem Fall eine Dienstaufsichtsbeschwerde machen und dies auch gleich dem Gutachter mitteilen, dass Sie das tun werden. Gutachter dürfen nicht in "höhere" Rechte wie z.B. Persönlichkeitsrechte (im Grundgesetz festgelegt) eingreifen. Dies können Sie auch im Notfall dem Gutachter mitteilen. Juristisch sind diese nämlich enorm "unbedarft". Wichtig ist meiner Erfahrung nach auch, ob die Atteste vollständig und richtig sind. Es ist ja vermutlich so, dass Ihre Bekannte unter Medikamenteneinfluss steht. Die Medikamentenliste sollt sie schon dabeihaben. Es kann nämlich auch durchaus sein, dass die Medikamente, die nötig sind auch einen negativen Einfluss auf die Erwerbsfähigkeit haben können, weil sie z.B. müde machen oder die Beschwerden selbst mit Medikamenten nicht genug eingedämmt werden können. Notfalls bleibt immer noch der Widerspruch gegen das Gutachten. Vielleicht ist der Gutachter auch positiver eingestellt, wenn er sich mit den Attesten ordentlich beschäftigt hat.
???am 12.01.2017 | 13:55
"Es ist ihr quasi überhaupt nur möglich, den Termin wahrzunehmen, weil eine Begleitperson dabei ist." Lassen Sie sich bzw. Ihre Bekannte durch den behandelnden Facharzt die Notwendigkeit der Begleitperson bestätigen. Das Attest können Sie dann bereits im voraus als Fax oder Mail an den Gutachter schicken, damit der schon mal weiß, worauf er sich einrichten muss. Wenn er seinem Kollegen keine Gefälligkeitsbescheinigung unterstellen will, wird er dann wohl die Begleitung akzeptieren müssen.
KSCam 12.01.2017 | 20:02
Ich würde Ihrer Bekannten zunächst raten ohne Vorurteile zum Termin zu gehen - nicht alles was so erzählt wird, stimmt, in aller Regel beschweren sich nämlich vor allem die über die Gutachter, deren Leistung nicht gewährt wurde. Wenn eine Begleitperson medizinisch nötig ist, sollte es auch kein Problem sein, dass der Haus- oder Facharzt dies bescheinigt. Er sollte vor allem auch begründen warum die Begleitung "unbedingt auch bei der Untersuchung dabei sein muss". Es könnte ja auch reichen die zu Begutachtende zum Termin zu bringen und dann im Wartezimmer zu warten. Doch darüber zu diskutieren ist müsig - wenn nötig soll der Arzt das eben detailliert beschreiben. Wenn die Begleitung dabei ist sollte er/sie aber bedenken, dass der "Ton die Musik" macht, er/sie sollte also in Ruhe beobachten was passiert, sich vor allem nicht einmischen und schon gar nicht ungefragt dazwischen zu reden und alles besser zu wissen. Wenn das so abläuft tritt eigentlich selten ein Problem auf.
Lieselotteam 15.01.2017 | 14:15
Ich bedanke mich für die zahlreichen Antworten und Ihre Hilfe. Ich werde es meiner Bekannten so weitergeben. Mit freundlichen Grüßen Lieselotte
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