Hallo Lieselotte,
grundsätzlich hat jeder das Recht, zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand zu erscheinen. Ihre Bekannte hat jedoch keinen generellen Anspruch darauf, dass der vom Rentenversicherungsträger beauftragte medizinische Gutachterarzt eine Begleitperson während der Untersuchung zulassen muss. Sie sollte diesen Wunsch dennoch Ihrem Rentenversicherungsträger vorab mitteilen und begründen. Dann wird der Rentenversicherungsträger - wenn möglich - einen Gutachter auswählen, der eine Begleitperson während der Untersuchung zulässt. Der Gutachter kann dies jedoch ablehnen, wenn das Beisein einer weiteren Person die Untersuchung und damit die Ergebnisse beeinflussen würde.
Wenn vom Rentenversicherungsträger aus sozialmedizinischer Sicht die Notwendigkeit einer Begleitperson nicht gesehen wird, kann im Rahmen der Mitwirkungspflicht auch eine Begutachtung ohne Begleitung verlangt werden. Manchmal ist es aber schon ausreichend, wenn die begleitende Person nicht während der gesamten Untersuchung, sondern nur zu Beginn oder am Ende der Begutachtung anwesend ist.