Eine Befreiung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Der Antrag auf Befreiung ist jedoch innerhalb von 3 Monaten ab Feststellung der Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung der Rentner zu stellen. Nach Ablauf dieser Frist nicht mehr!
Zuständig hierfür ist Ihre Kranken- bzw. Pflegekasse. Für weitere Informationen können Sie sich dorthin wenden.
MfG