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Experten-Antwort

Beitragserstattung

von mermaid19.01.2015 | 10:10
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4 Antworten

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Ich komme aus den USA und lebe und arbeite seit ein paar Jahren in Deutschland und zahle auch Beiträge in die deutsche Rentenversicherung. In Amerika habe ich noch nicht gearbeitet. Vorraussichtlich nächstes Jahr werde ich in ein anderes Land verziehen und dort arbeiten (wahrscheinlich Schweden). Bekomme ich die Beiträge, die ich hier eingezahlt habe, erstattet (60 Monate habe ich in Deutschland noch nicht eingezahlt)? Oder zählen die Beiträge aus Deutschland dann mit den Beiträgen aus den anderen Ländern zusammen für eine spätere Rente? Danke für Ihre Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo mermaid,

wenn Sie als US-Amerikanerin in Deutschland gearbeitet haben und sich anschließend in einem anderen EU-Staat aufhalten, ist eine Beitragserstattung zunächst nicht möglich, da auch hier eine Berechtigung zur freiwilligen Versicherung in Deutschland besteht, welche die Erstattung ausschließt.

Daraus ergibt sich dann auch die Konsequenz, dass Versicherungszeiten in mehreren EU-Staaten zusammengerechnet werden und hieraus Ansprüche auf Rentenleistungen realisiert werden können. (siehe auch Beitrag von „2323“).

Halten Sie sich nach der Beschäftigung in Deutschland in einen Staat auf, der nicht EU-Recht anwendet, könnte eine Beitragserstattung möglich sein - aber nur auf Antrag und nach der zweijährigen Wartefrist. Insoweit kommt es darauf an, ob Deutschland mit dem Wohnsitzstaat ein SV-Abkommen hat und was darin für US-Amerikaner geregelt ist

Unterm Strich sollten Sie sich - nachdem klar ist wohin Sie verziehen werden - noch vor der Auswanderung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers individuell beraten lassen.

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3 Antworten

2323am 19.01.2015 | 13:11
Beitragserstattung: sind sie deutscher staatsangehöriger? die schwedischen und deutschen zeiten werden für die prüfung der wartezeit herangezogen. das gilt selbst dann, wenn bspw. sie die allgemeine wartezeit von 5 jahren nicht allein mit deutschen zeiten erfüllen können (sogenannte "Kleinstzeiten").
mermaidam 19.01.2015 | 14:10
Nein, habe nur die amerikanische Staatsangehörigkeit.
W*lfgangam 19.01.2015 | 19:01
Hallo mermaid, auch als 'Ausländerin' in Schweden lebend haben Sie das Recht zur freiwilligen Rentenversicherung in D, aus diesem Grund ist eine Erstattung der eigenen Rentenbeiträge in D ausgeschlossen. Werden mit schwedischen Versicherungszeiten zusammen 60 Monate erreicht, sind Sie von einer Beitragserstattung erst recht ausgeschlossen. Gleiches gilt, wenn Sie wieder in den USA sich nur aufhalten bzw. mit dortigen Zeiten die 60 Monate insgesamt erreichen. Gruß w.
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