Hallo mermaid,
wenn Sie als US-Amerikanerin in Deutschland gearbeitet haben und sich anschließend in einem anderen EU-Staat aufhalten, ist eine Beitragserstattung zunächst nicht möglich, da auch hier eine Berechtigung zur freiwilligen Versicherung in Deutschland besteht, welche die Erstattung ausschließt.
Daraus ergibt sich dann auch die Konsequenz, dass Versicherungszeiten in mehreren EU-Staaten zusammengerechnet werden und hieraus Ansprüche auf Rentenleistungen realisiert werden können. (siehe auch Beitrag von „2323“).
Halten Sie sich nach der Beschäftigung in Deutschland in einen Staat auf, der nicht EU-Recht anwendet, könnte eine Beitragserstattung möglich sein - aber nur auf Antrag und nach der zweijährigen Wartefrist. Insoweit kommt es darauf an, ob Deutschland mit dem Wohnsitzstaat ein SV-Abkommen hat und was darin für US-Amerikaner geregelt ist
Unterm Strich sollten Sie sich - nachdem klar ist wohin Sie verziehen werden - noch vor der Auswanderung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers individuell beraten lassen.