Eine Umwandlung sollte bereits mit 60 Jahren überprüft werden. Beantragen Sie bei Ihrem RV-Träger eine Probeberechnung mit 60 und evtl. mit 65.
Bei den Umwandlungen erhalten die Entgeltpunkte, die noch nicht Grundlage einer Rente waren, die Kürzung zum Umwandlunsgtag. Also mit 60 die zweite Hälfte 10,8 % Kürzung. Alles weitere sollten Sie beim RV-Träger erfragen.