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Berechnung bei Halber EU-Rente

von Geri02.07.2007 | 23:31
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Hallo, ich habe eine volle EU Rente für 1 und ein halbes Jahr erhalten. Ich habe einen Verlängerungsantrag gestellt und jetzt wurde mir eine halbe EU Rente auf unbestimmte zeit gewährt. Ich bin 59 Jahre alt. Wie wird die andere Hälfte bei einer Altesrente mit 65 Jahren berechnet? Bekomme ich dann die andere Hälfte der Rente mit oder ohne Prozentabzug. Für eine kompetent Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Eine Umwandlung sollte bereits mit 60 Jahren überprüft werden. Beantragen Sie bei Ihrem RV-Träger eine Probeberechnung mit 60 und evtl. mit 65.

Bei den Umwandlungen erhalten die Entgeltpunkte, die noch nicht Grundlage einer Rente waren, die Kürzung zum Umwandlunsgtag. Also mit 60 die zweite Hälfte 10,8 % Kürzung. Alles weitere sollten Sie beim RV-Träger erfragen.

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