Hallo Hermann,
wir schließen uns der Antwort von Doni an.
Die Regelung zur Festlegung von endgültigem und vorläufigem Durchschnittsentgelt der Anlage 1 des Sechsten Sozialgesetzbuch (SGB VI) zur Berechnung von Entgeltpunkten findet sich in § 69 Abs. 2 SGB VI.