Hallo Hermann,
wir schließen uns der Antwort von Doni an.
Die Regelung zur Festlegung von endgültigem und vorläufigem Durchschnittsentgelt der Anlage 1 des Sechsten Sozialgesetzbuch (SGB VI) zur Berechnung von Entgeltpunkten findet sich in § 69 Abs. 2 SGB VI.
Guten Abend @W*lfgang
auch Ihnen danke ich für die Antwort zur meiner Frage. Ein sehr interessantes Forum, für alle die sich mit Rentenfragen beschäftigen. Ich lese schon länger mit und kann behaupten, dass man nichts besseres im Netz findet. Bei sehr kniffligen Vorgängen kann es jedoch nicht schaden, sich trotzdem zusätzlichen fachlichen Rat bei der örtlichen DRV zu holen. Was ich ganz schlimm finde, sind Artikel von Online Artikel seitens der zugänglichen Medien, wo manche Experten sprich: Redakteure, einen Mumpitz veröffentlichen, der einem die Haare senkrecht stehen lässt. Das bezieht sich immer öfters auf Zusatzzahlungen, um die eventuellen Abschläge zu mindern. Da es sich in der Regel um höhere fünfstellige Summen handelt, hat man das Gefühl, das die verantwortlichen Redakteure glauben, die Rentenbezieher würden 100 Jahre alt werden. Wer das mal nachrechnet, kommt zum Ergebnis, das sich das nie und nimmer rechnet. Zum gleichen Ergebnis kommt man auch bei den Riesterprodukten.
Die zugrunde gelegte Lebenserwartung ist nie im Sinne des Einzahlers, anders herum schon eher!
Guten Abend @W*lfgang
auch Ihnen danke ich für die Antwort zur meiner Frage. Ein sehr interessantes Forum, für alle die sich mit Rentenfragen beschäftigen. Ich lese schon länger mit und kann behaupten, dass man nichts besseres im Netz findet. Bei sehr kniffligen Vorgängen kann es jedoch nicht schaden, sich trotzdem zusätzlichen fachlichen Rat bei der örtlichen DRV zu holen. Was ich ganz schlimm finde, sind Artikel von Online Artikel seitens der zugänglichen Medien, wo manche Experten sprich: Redakteure, einen Mumpitz veröffentlichen, der einem die Haare senkrecht stehen lässt. Das bezieht sich immer öfters auf Zusatzzahlungen, um die eventuellen Abschläge zu mindern. Da es sich in der Regel um höhere fünfstellige Summen handelt, hat man das Gefühl, das die verantwortlichen Redakteure glauben, die Rentenbezieher würden 100 Jahre alt werden. Wer das mal nachrechnet, kommt zum Ergebnis, das sich das nie und nimmer rechnet. Zum gleichen Ergebnis kommt man auch bei den Riesterprodukten.
Die zugrunde gelegte Lebenserwartung ist nie im Sinne des Einzahlers, anders herum schon eher!
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