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Berechnung Erwerbsminderungsrente

von cindy15.08.2007 | 14:17
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Ich habe gelesen, dass bei einer Erwerbsminderungsrente mein Rentenkonto bis zum 60. Lebensjahr "aufgefüllt" wird. Wird dabei mein persönlicher Verdienst in der Vergangenheit berücksichtigt (ca. 1,3 Entgeltpunkte p. a.) oder wird lediglich der Durchschnittsverdienst (= 1 EP) hochgerechnet?

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die sogen. Zurechnungszeit führt bei Erwerbsminderungsrenten dazu, dass der bis zum Eintritt der Erwerbsminderung ermittelte Durschnittswert an Entgeltpunkten bis zum 60. Lebensjahr "dazugerechnet" wird - man also damit so gestellt wird, als ob man ohne Erwerbsminderung bis zum 60. Lebensjahr weitergearbeitet hätte.

Dass diese Zusatzbewertung vom reduzierten Zugangsfaktor (Abschlag bis zu 10,8 % bei Rentenbeginn vor dem 60. Lebensjahr) entsprechend beeinflusst wird, ist zutreffend. Wie sich dies betragsmäßig bei Ihnen genau auswirkt, kann Ihnen auch in einer Auskunfts und Beratungsstelle vor Ort genau erläutert werden.

mfG

5 Antworten

Antoniusam 15.08.2007 | 14:31
Für die Berechnung Ihrer Zurechnungszeiten ist Ihr bis zum Renteneintritt erzieltes Durchschnittseinkommen ausschlaggebend.
lotscheram 15.08.2007 | 16:46
In Ergänzung zur Aussage von Antonius. In einem gesonderten Rechenabschnitt der Rentenberechnung "Ermittlung des belegungsfähigen Gesamtzeitraumes", wird eine Summe Monate ab Beginn der Berufstätigkeit vor dem 17. Lebensjahr oder sonst ab dem 17. Lbj. ermittelt, von der man alle erfaßten beitragsfreien Monate absetzt. In zwei Unterabschnitten wird ein "Leistungswert" im Sinne einer Günstigerprüfung ermittelt, der sich, je nach dem, aus welchem Unterabschnitt sich der höhere ergibt, dann "Gesamtleistungswert" nennt. Er wird gebildet aus den im jeweiligen Unterabschnitt zugrundegelegten Entgeltpunkten (EP) und Division durch die zugehörigen Monate, stellt dann also einen Wert an (EP) je Monat dar. Mit diesem Wert, der sich nicht nur aus den Verdienste aus dem Versicherungsleben errechnet, werden dann die verbleibenden Monate bis zum 60. Lebensjahr bewertet.
megmanam 15.08.2007 | 19:38
Wobei bei event. Eintritt dieser die Abschläge nicht zu vergessen sind ( 10.8% )
Mitleseram 15.08.2007 | 21:15
Was bitteschön, hat das mit "cindy´s" Frage zu tun ?
megmanam 16.08.2007 | 09:19
@ Mitleser für einige EM - Rentner ( incl. mich) schon denn die Kürzung reduziert ja auch die rentenpunkte sprich Rente
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