Zu Fragen des Arbeitsrechts in Verbindung mit Schwerbehinderung wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Integrationsamt; früher Hauptfürsorgestelle, bei den Landesämter für Soziales.
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Zu Fragen des Arbeitsrechts in Verbindung mit Schwerbehinderung wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Integrationsamt; früher Hauptfürsorgestelle, bei den Landesämter für Soziales.
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