Ihre-Vorsorge Logo
Zurück

Berufsunfähig

von Gisa17.11.2008 | 23:40
2283 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Guten Abend Bin seit August2008 ausgesteuert.Erhalte seitdem Arbeitslosengeld.Arbeitsverhältnis besteht weiter.Laut med. Gutachter des AA voll arbeitsfähig, aber etliche Einschränkunken und nicht in meinem Beruf als Krankenschwester.Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben ist gestellt. Bin 56 Jahre alt, 70% schwerbehindert. Welche Rechte und Pflichten habe ich meinem Arbeitgeber gegenüber? Und umgekehrt was darf der Arbeitgeber?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Zu Fragen des Arbeitsrechts in Verbindung mit Schwerbehinderung wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Integrationsamt; früher Hauptfürsorgestelle, bei den Landesämter für Soziales.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Ohne große WENN und ABER sollten Sie einfach einen Versuch starten und einen Antrag stellen. Und Sie werden erfahren, wie die Ärzte der DRV Sie einschätzen und Sie wissen wo Sie stehen!

12 Antworten

Arbeitsrecht?am 18.11.2008 | 02:17
Diese Forum befaßt sich nicht mit Fragen des Arbeitsrechts. Jede Frage ist willkommen, sofern sie in den vorgegebenen Themenrahmen (gesetzliche Rente, betriebliche Altersversorgung, persönliche Vorsorge) fällt. Bitte stellen Sie ggf. eine konkrete Frage zu diesem Themenbereich. Zu Arbeitnehmerrechten wenden Sie sich besser an den Betriebs- oder Personalrat, bzw. an die Gewerkschaft.
Schadeam 18.11.2008 | 07:54
wieder mal die Frage an Sie Corletto? Warum sollte Gisas AG überhaupt etwas unternehmen. Der geht wohl davon aus, dass Gisa im bisherigen Berufsfeld nicht mehr arbeiten kann (sonst wäre sie ja nicht schon ewig krank und hätte auch keine Teilhabe beantragt???). So gesehen wird der gar nichts machen und gut damit leben können, dass Gisa auf seiner Personalliste steht und ihn nichts kostet. Mit einer Kündigung würde er doch nur eine Klage dagegen provozieren und eventuell zu einer Abfindung verdonnert werden. Er wird alles so laufen lassen und Gisa kann ja, wenn sie was von ihm will entweder wieder arbeiten oder selbst um die Auflösung des Arbeitsverhältnisses bitten.
Gisaam 18.11.2008 | 08:06
Kann es sinnvoll sein in meinem Alter einen Rentenantrag zu stellen? Mit den vielen Einschränkungen bekomme ich nie einen neuen bzw. anderen Arbeitsplatz.
Corlettoam 18.11.2008 | 07:12
Das Ihnen der Arbeitgeber damit seit jetzt fast 2 Jahren Krankheit noch nicht gekündigt hat, ist recht ungewöhnlich ! Der Arbeitgeber kann Sie aber auf jeden Fall nach so einer langer Ausfallzeit wegen lang andauernder Krankheit und schlechter Zukunftsprognose jederzeit - fristgerecht natürlich - kündigen und diese Kündigung wäre auch mit einer Kündigungschutzklage vor dem Arbeitsgericht wohl nicht abwendbar. Sie könnten allenfalls versuchen noch eine Abfindung vor Gericht zu erstreiten. Da Sie schwerbehindert sind, muss ihr Arbeitgeber jedoch VOR Kündigung die Genehmigung zur Kündigung vom zuständigen Integrationsamt einholen ( welche aber fast immer erteilt wird ) Kündigt er ohne diese Zustimmung ist die Kündigung nicht rechtswirksam und damit ungültig. Da Sie als Arbeitnehmer aber auch zur geplanten Kündigung vom Integrationsamt gehört werden müssen, erfahren Sie also auf jeden Fall vorher von der geplanten Kündigung und können entsprechende weitere Schritte überlegen bzw. einleiten. Ihre Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber beziehen sich hauptsächlich auf die weitere fortlaufende Krankschreibung. Allerdings sollten Sie überlegen ob Sie nicht das Gespräch mit ihrem Arbeitgber suchen , um um das weitere Vorgehen , die Absichten des Arbeitgebers auszuloten und auch ihre Sicht der Dinge wie es weitergehen sollte dem Arbeitgeber darlegen.
Corlettoam 18.11.2008 | 08:15
Natürlich muss der Arbeitgeber nichts unternehmen bzw. kündigen, das hat auch niemand behauptet. Aber auch ein kranker, nicht anwesender oder nicht arbeitender Arbeitnehmer verursacht einer Firma Kosten ( z.b. Beiträge zur Berufsgenossenschaft , Kosten im Personalbüro ( Bearbeitung der andauernden Krankschreibungen, Ausfüllen Formulare Krankenversicherung, Arbeitsagentur, Rentenversicherung etc. pp ) Außerdem wurde zum Beispiel in meinem Konzern ( mehr als 50 Firmen ) eine monatliche Liste geführt, wo pro Firma die Fehlzeiten/Krankheitstage der Mitarbeiter erfasst wurden und diese dann bei der nächsten Sitzung des Verwaltungsrates den einzelnen Geschäftsführen " deren Firmen diese Statistik anführten, dann um die Ohren " gehauen wurden. Und so ein langzeit Erkrankter kann so eine Statistik ganz schön nach oben befördern.... und zum anderen, weil die Firma alleine das Risiko trägt, das ein nicht gekündigter und auch eigentlich nicht mehr benötigter Arbeitnehmer ( weil sein Arbeitsplatz wieder besetzt oder ganz abgeschaft wurde ! ) eines Tages doch wieder auftaucht um die Arbeit und wenn es nur Versuchsweise ist wieder aufzunehmen. Die Firmen schleppen nicht gerne " Karteilleichen " Jahre lang mit sich rum..... Außerdem ist bei 2 jährigen Krankheit selbst vor dem Arbeitsgericht fast 100% gesichert das der Arbeitgeber ohne Probleme und vor allem Abfindung aus dem Arbeitsverhälniss rauskommt. Außerdem denke ich, das nicht sehr viele Arbeitnehmer nach so einer langen Krankheit überhaupt eine Kündigungsdschutzklage einreichen werden, sondern diese einfach so akzeptieren werden.
Corlettoam 18.11.2008 | 08:41
Natürlich kann es sinnvoll sein einen EM-Rentenantrag zu stellen. Mit 56 Jahren, 70% Schwerbehinderung und gesundheitlichen grösseren Einschränkungen haben Sie auf dem Arbeitsmarkt wahrlich nicht grosse Chancen... Wobei mich etwas wundert ist, das Sie der Arzt der Arbeitsagentur für voll arbeitsfähig hält, sie aber vorher 1,5 Jahren Krankengeld ( da ausgesteuert ) erhalten haben, was ja eine Arbeitsfähigkeit ausschliesst.. Wer die vollen 1,5 Jahre Krankengeld erhält, ist defintiv sehr krank und damit ist auch eine beleibende Erwerbsminderung nicht völlig auszuschliessen.
Gisaam 18.11.2008 | 09:41
Nicht nur Sie wundern sich über das med.Gutachten, auch der Sachbearbeiter der Arge kann mich daraufhin nicht vermitteln.
Corlettoam 18.11.2008 | 10:05
Ja, diese Diskrepanz wäre nur mit einer " Wunderheilung " eigentlich zu erklären.... Ebenfalls etwas ungewöhnlich ist, das Sie vom ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit untersucht wurden. Die Ärzte dort sind eigentlich nur " Büroärzte " und haben überhaupt nicht die Möglichkeit Untersuchungen vor allem mit technischem Gerät und auf allen medzinischen Fachgebieten vorzunehmen. Aber vielleicht hat bei ihnen auch " nur " eine psychologische Untersuchung stattgefunden ?? Meistens richtet sich der ärztliche Dienst der Agentur für Arbeit bei seiner Entscheidung bezüglich ALG Zahlung , nach bereits vorliegenden ärztlichen Gutachten , Attesten, Befundberichten etc. Um aber überhaupt ALG I erhalten zu können , müssen Sie ja - im Sinne der Vorschriften/Definition der Agentur für Arbeit - arbeitsfähig vom ärztlichen Dienst geschrieben werden ( auch wenn dies faktisch nicht der Fall ist ... ) und insoweit ist diese Entscheidung ja schon o.k. Für den EM-Rentenantrag hat die ärztliche Einschätzung der AA keinerlei Bedeutung, weil die RV ihre eigenen Untersuchúngen/Gutachten durchführen wird.
Realistam 18.11.2008 | 14:10
Ich selbst war über drei Jahre "dauerkrank", bevor meine BU-Rente bewilligt wurde. Gekündigt wurde ich bis heute nicht. (Obwohl ich meine frühere Firma schon seit gut zehn Jahren nicht mehr von innen gesehen habe!) Die Personalabteilung hat mich nach der Rentenbewilligung lediglich bei der Krankenkasse abgemeldet und mir meine Arbeitspapiere nebst Zeugnis übersandt. Ein offizielles Kündigungsschreiben bekam ich, wie bereits erwähnt, bis heute nicht zu Gesicht!
Corlettoam 18.11.2008 | 16:16
Klar gibt es so eine Möglichkeit auch. Ob ein Arbeitsverhältnis allerdings auch ohne ordentliche Kündigung beendet werden kann, weiss ich leider nicht. Ich denke in ihrem Falle, kommt mit der widerspruchslosen Annahme der Arbeitspapiere und des Zeugnisses dies einer Kündigung gleich, da Sie ja damit faktisch einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses zugestimmt haben ! Ich würde eine Wette darauf annehmen , das Sie bei ihrer alten Firma nicht mehr - in welcher Form/Status auch immer - geführt werden ( noch nicht mal als Karteilleiche ... ). Gehen Sie doch morgen mal wieder zu ihrer alten Firma hin und sagen Sie aus Spaß , das Sie am nächsten Montag wieder anfangen würden dort zu arbeiten ( weil Sie ja nicht gekündigt wurden ). Die dummen Gesichter dort möchte ich dann gerne mal sehen....
Gisaam 18.11.2008 | 22:35
Danke für die vielen Hinweise, habe morgen ein Gespräch mit meinem Arbeitgeber, mal hören was er sagt. Innerhalb der kommenden 14tage werde ich auch vom Rentenversicherer Infos zu meinem Antrag erhalten(habe heute in Berlin angerufen). Der Integrationsfachdienst ist schon seit 3 Monaten eingeschaltet.
Realistam 18.11.2008 | 18:36
Mit dem Wetten sollte man vorsichtig sein. Trotzdem stimme ich Ihnen in diesem Punkt (mal wieder(!)) zu! Sie verfügen über ein beachtliches Fachwissen und sind eine große Unterstützung für dieses Forum!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026