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Experten-Antwort

berufsunfähig kontra erwerbsgemindert

von Mobi27.12.2010 | 08:38
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2 Antworten

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Liebe Forumer, liebe Experten, besteht einUnterschied zw. berufsunfähig und erwerbsgemindert? Lieben Dank, Mobi

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Auch Versicherte , welche nur teilweise erwerbsgemindert sind haben unter Umständen einen Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente, wenn sie arbeitslos sind, da dann von einem verschlossenen Teilzeitarbeitsmarkt auszugehen ist.

Berufsunfähig sind die Versicherten, deren Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung im bisherigen Beruf oder einer anderen zumutbaren Tätigkeit auf weniger als sechs Stunden von vergleichbaren Gesunden gesunken ist.

Seit dem 01.01.2001 können keine neuen Ansprüche auf eine Rente wegen Berufsunfähigkeit mehr entstehen.

Versicherte, die vor dem 02.01.1961 geboren sind können aber eine teilweise Erwerbsminderungsrente erhalten, wenn sie berufsunfähig sind.

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1 Antworten

Dickam 27.12.2010 | 08:46
Erwerbsminderung Voll erwerbsgemindert ist derjenige, der weniger als drei Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein kann. Teilweise erwerbsgemindert ist, wer zwischen drei und weniger als sechs Stunden arbeiten kann. Bei voller Erwerbsminderung kann ein Anspruch auf die volle, bei teilweiser Erwerbsminderung auf die halbe Erwerbsminderungsrente vorliegen. Versicherte, die noch mindestens drei, aber nicht mehr sechs Stunden täglich arbeiten können, das verbliebene Restleistungsvermögen wegen Arbeitslosigkeit aber nicht in Erwerbseinkommen umsetzen können, erhalten eine volle Erwerbsminderungsrente. Für Versicherte, die vor dem 2.1.1961 geboren sind, bleibt die Berufsunfähigkeit als möglicher Leistungsfall erhalten, das heißt sie genießen weiterhin Berufsschutz und können nicht auf jede andere Tätigkeit verwiesen werden. Gegebenenfalls erhalten sie eine halbe Erwerbsminderungsrente auch dann, wenn sie in ihrem bisherigen oder einem zumutbaren anderen Beruf nicht mehr sechs Stunden täglich arbeiten können.
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