Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch bereits bei sehr jungen Versicherten eine Erwerbsminderungsrente gezahlt werden. Die erforderliche Wartezeit (Mindestversicherungszeit) kann vorzeitig erfüllt sein, wenn die volle Erwerbsminderung (Leistungsvermögens unter 3 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt)
innerhalb von sechs Jahren nach Beendigung einer Ausbildung eingetreten ist und Sie in den zwei Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens zwölf Monate an Pflichtbeiträgen eingezahlt haben.
Die Rentenhöhe berechnet sich nach den eingezahlten Beiträgen und den vorhandenen rentenrechtlichen Zeiten bis einschließlich dem Monat, in dem die Erwerbsminderung eingetreten ist. Weiterhin wird die Zeit bis zum 60. beziehungsweise ab Rentenbeginn 01.07.2014 bis zum 62. Lebensjahr mit einem Durchschnittswert aus Ihren eingezahlten Beiträgen belegt. Die genaue Rentenhöhe kann nur mit Zugriff auf Ihr vollständiges Versicherungskonto ermittelt werden. Wir empfehlen Ihnen daher eine Beratung bei Ihrer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung Ihres Wohnortes.