Wenn Sie berufsunfähig sind, könnten Sie eine "Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit" beanspruchen. Wie der Name schon sagt, handelt es sich dabei um eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, die in der von NBGFUN genannten Höhe gezahlt wird. Nur die Anspruchsvoraussetzungen unterscheiden sich.
Wenn Sie bereits eine EM-Rente beziehen, müssen Sie sich diesbezüglich keine Gedanken machen.