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Experten-Antwort

Besteht Rentenanspruch obwohl man im Ausland arbeitet?

von Anita23.01.2019 | 08:55
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Schönen guten Tag, Ich habe da eine frage und zwar, ich lebe im Ausland und arbeite auch dort. Bin aber ebenso in Deutschland auch gemeldet, da ich zwei Staatsangehörigkeiten habe. Meine frage nun ist, wenn ich dann irgendwann in Rente gehen sollte, jedoch nie in Deutschland gearbeitet habe, bestehe da der Anspruch auf Rente? Momentan bin ich erst 25 Jahre alt und möchte mich trotzdem schonmal im voraus informieren, da ich vermutlich auch in den nächsten Jahren komplett wieder nach Deutschland komme, jedoch denke ich nicht da noch weiter zu arbeiten, zwecks Kinder. Ich hoffe eine Antwort zu erhalten. Bedanke mich

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Anita,

wenn Sie bisher lediglich im Ausland rentenversicherungspflichtig arbeiten, werden Sie Ihre Rentenanwartschaften nur aus diesen Beschäftigungszeiten begründen können. Wenn Sie dann nach Ihrer Wiederkehr in Deutschland berufstätig werden, können Sie neben dem im Ausland erworbenen Anspruch zusätzlich in Deutschland einen Rentenanspruch begründen. Bestimmte Besonderheiten, wie z.B. die Erziehung von Kindern bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres in Deutschland können ebenfalls Auswirkungen auf den Anspruch, Höhe und Beginn der deutschen Rente haben. Da es im dargestellten Sachverhalt noch zu viele Unbekannte gibt, empfehlen wir Ihnen, Ihre individuelle Situation in einem persönlichen Beratungsgespräch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung während eines Aufenthalts in Deutschland zu klären. Ferner haben Sie die Möglichkeit über das Servicetelefon 0800 1000480 weitere Informationen zu erhalten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

senf-dazuam 23.01.2019 | 09:03
Was in 40 Jahren in Sachen Rente der Stand der Dinge ist, weiß allenfalls meine Glaskugel ... und die ist derzeit wegen Schneefall ausgefallen. Gut, dass Sie sich in jungen Jahren um dieses Thema kümmern. Mit vielen Länden gibt es Sozialversicherungsabkommen, die Regeln, wie Rententhemen zu behandeln sind. Es kommt darauf an, wo Sie was machen, ob Sie dort Rentenansprüche erwerben. Ob Sie in Deutschland schon eine Ausbildung o.ä. gemacht haben und auch hier Beiträge geflossen sind. Vielleicht wollen Sie parallel in Deutschland freiwillige Beiträge zahlen und so einen eigenen Anspruch aufbauen. Viele Themen spannen sich auf und ein Beratungsgespräch scheint sinnvoll und notwendig zu sein (Beratungsstellen in Ihrer Nähe siehe rechte Spalte).
Anitaam 23.01.2019 | 09:07
Ja das denke ich allerdings auch, bedanke mich sehr. Ich werde mich darum kümmern wenn ich in Deutschland bin :)
Glaube es nichtam 23.01.2019 | 18:14
wenn Sie im Ausland leben und arbeiten, sollten Sie schlicht und einfach sich in Deutschland abmelden. Hat man 2 Staatsbürgerschaften wird die Staatsbürgerschaft in dem Land wo man wohnt gelebt. Den Deutschen Pass, dürfen Sie dann bei Einreise in Deutschland oder Ihrem Ausländischen Wohnsitz nicht vorzeigen. Es soll Zeitgenossen geben, welche auf Ihre Weise, mit der Krankenversicherung tricksen. ( nicht Sie ) Die doppelte Staatsbürgerschaft sollte man auf Ihre Weise nicht verwenden. Das ist so "Humbug" Warum Sie in Deutschland noch gemeldet sind, kann ich nicht nachvollziehen. Machen Sie dann zwei Steuerklärungen, mit der Angabe und Versteuerung Ihres Verdienstes. Etwas wirr wie Sie sich verhalten.
KSCam 23.01.2019 | 18:28
Momentan macht es keinen Sinn eine DRV Beratung zu besuchen. Der Berater kann Ihnen derzeit nur sagen, dass Sie aus heutiger Sicht keine Rente aus D bekommen da Sie hier noch nie etwas eingezahlt haben! Und ob Sie irgendwann mal in D arbeiten, was Sie dann verdienen und wie lange Sie arbeiten wie dann die Gesetze sind- was bringt es darüber heute zu palavern? Alles nur hätte, wenn und aber...... Kümmern Sie sich in den Ländern in denen Sie bisher gearbeitet haben um die Ansprüche aus diesem Land. Die DRV ist derzeit außen vor.
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