Hallo, Anita,
wenn Sie bisher lediglich im Ausland rentenversicherungspflichtig arbeiten, werden Sie Ihre Rentenanwartschaften nur aus diesen Beschäftigungszeiten begründen können. Wenn Sie dann nach Ihrer Wiederkehr in Deutschland berufstätig werden, können Sie neben dem im Ausland erworbenen Anspruch zusätzlich in Deutschland einen Rentenanspruch begründen. Bestimmte Besonderheiten, wie z.B. die Erziehung von Kindern bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres in Deutschland können ebenfalls Auswirkungen auf den Anspruch, Höhe und Beginn der deutschen Rente haben. Da es im dargestellten Sachverhalt noch zu viele Unbekannte gibt, empfehlen wir Ihnen, Ihre individuelle Situation in einem persönlichen Beratungsgespräch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung während eines Aufenthalts in Deutschland zu klären. Ferner haben Sie die Möglichkeit über das Servicetelefon 0800 1000480 weitere Informationen zu erhalten.