Hallo Wolle,
die Betriebsrente gilt nicht als Hinzuverdienst, da sie kein Einkommen aus Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen wegen abhängiger oder selbständiger Beschäftigung darstellt.
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Hallo Wolle,
die Betriebsrente gilt nicht als Hinzuverdienst, da sie kein Einkommen aus Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen wegen abhängiger oder selbständiger Beschäftigung darstellt.
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