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Betriebsrente

von Wolle26.03.2009 | 19:35
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4 Antworten

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Ich bin seit November 2008 Rentner ( mit 60 Jahren) Ich bekomme eine Betriebsrente. Mein ehemaliger Arbeitgeber ( Betriebsrentenservice ) hat mir eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt gegeben. Auf dieser Bescheinigung wird die Betriebsrente als Bruttoarbeitslohn bescheinigt. Gilt dieser Betrag ( über 400€ ) als Hinzuverdienst und wird auf meine gesetzliche Rente angerechnet??

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Wolle,

die Betriebsrente gilt nicht als Hinzuverdienst, da sie kein Einkommen aus Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen wegen abhängiger oder selbständiger Beschäftigung darstellt.

3 Antworten

Wolfgangam 26.03.2009 | 20:04
Hallo Wolle, > Gilt dieser Betrag ( über 400€ ) als Hinzuverdienst NEIN. Es liegen keine Einkünfte wegen Arbeitsentgelt (abhängige Beschäftigung) oder Arbeitseinkommen (selbständige Tätigkeit) vor. Eine betriebliche Altersversorgung hat keinen Einfluss auf die eigene Rente. Gruß w.
Schiko.am 26.03.2009 | 22:19
Weil Sie schon von jemand eine Antwort erhielten wollte ich eigentlich hier- zu schweigen, ich kann es einfach nicht. Die Betriebsrente ist erfreulicherweise eine zweite Rente, diese schmälert na- türlich die gesetzliche Rente nicht. Nachdem diese Rentenart steuerlich so behandelt wird wie Pension müssen Sie jährlich die Steuerkarte der Betriebsstätte einreichen. Die Steuerkarte mit den notwendigen Beträgen werden auf der Rückseite bestätigt und an das Finanzamt gesandt. Sie erhalten eine Lohnsteuerbescheinigung um diese für eine eventuelle Steuererklärung zu verwenden, diese brauchen Sie aber nicht einreichen, das Finanzamt kennt die Daten durch die Original-Steuerkarte. Ich vermute auch, es sind keine abgeführte Steuerbeträge bestätigt, da ja nach Steuerklasse I bei monatlich 897, bei Steuerklasse III erst bei 1700 Steuerbeträge anfallen. Kommt noch hinzu, wie bei Beamten, ist der sogenannte Versorgungsfreibetrag noch zu berücksichtigen. Aber wenn schon , dann den schon, will ich auch zur Versteuerung Stellung nehmen. Der steuerpflichtige Teil Ihrer gesetzlichen Rente mit 56 % der Bruttorente und die bestätigte Betriebsrente bilden eine steuerpflichtige Einheit. Nur wenn Sie es wollen und Sie dies auch beruhigt , kann ich Ihnen die Fein- heiten hierzu mitteilen. Maßgebend eben die monatliche Erwerbsminderungsrente Brutto und die Betriebsrente, sowie Familienstand und eventuell das Einkommen der Ehefrau. Mit freundlichen Grüßen.
Schiko.am 27.03.2009 | 10:58
Der Beitrag von gestern 26.03.2009, 22:19 Uhr stammt natürlich nicht von mir. Ich habe zu der Zeit bereits geruht. Der Falschmünzer ist wieder aktiv.
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