Hallo Sandra, da es keinen Rechtsanspruch auf Urlaub während der Reha gibt, machen Sie es wie „hinten wie von vorne“ vorgeschlagen hat. Setzen Sie sich mit Klinik und Kostenträger in Verbindung und hoffen auf die Möglichkeit a oder b wie „hinten wie von vorne“ sie beschrieben hat. Ansonsten bleiben nur Abbruch der Reha oder der Rücktritt von der Reise (Reiserücktrittversicherung?).