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Experten-Antwort

Bezugsberuf ermitteln und Problem mit Frage

von Sonnenblume21.07.2011 | 23:09
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5 Antworten

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Guten Abend zusammen, ich habe eine Frage bzw. ein Problem und erhoffe mir hier ein paar Ratschläge... Es geht um meinen Freund, der seinen ursprünglich erlernten handwerklichen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann. Der Antrag auf LTA wurde mit der Begründung des Bezugsberufes abgelehnt. Hierbei ist es jetzt so, daß er in den letzten drei Jahren vor seiner Krankheit als ungelernter Technischer Zeichner gearbeitet hat, und dieses jetzt als Bezugsberuf festgelegt ist...obwohl all die Jahre/Jahrzehnte davor eine handwerkliche Tätigkeit ausgeübt wurde! Das Problem ist jetzt: Eine Anstellung als TZ ist nicht erreichbar auf dem Arbeitsmarkt, und seitens des Jobcenters wird eine Umschulung auch nicht gewünscht/gewährt... Kann mir hier jemand helfen, die Verzweiflung ist mittlerweile groß... Danke, Sonnenblume

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sonnenblume,

leider können wir an dieser Stelle dem Beitrag von „???“ nur zustimmen. Die Probleme Ihres Freundes sind ein Vermittlungsproblem auf dem Arbeitsmarkt, hierfür ist der Rentenversicherungsträger nicht zuständig. Vielmehr ist dies eine Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit oder Jobcenter.

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4 Antworten

???am 22.07.2011 | 08:33
Ihr Freund hat sich durch die mehrjährige Arbeit als technischer Zeichner von seinem Ursprungsberuf gelöst. Da er diese Arbeit nach Ihren Angaben vor der Erkrankung aufgenommen hat, geschah dies nicht aus gesundheitlichen Gründen. Sollte er aus gesundheitlicher Sicht noch als technischer Zeichner arbeiten können, liegt also kein Fall für LTA vor. Für Maßnahmen, bzgl. Arbeitsaufnahme ist also die AfA/JobCenter zuständig. Eine Umschulung ist auch hier nur eine Maßnahme unter vielen. Ihr Freund sollte sich erst einmal klar werden, ob ihm eine Umschulung weiterhilft. Da er ja schon Jahrzehnte geabeitet hat, ist er wohl nicht mehr so ganz jung. Wie stehen denn die Chancen einer Arbeitsaufnahme nach der Umschulung? Als Berufsanfänger mit gesundheitlichen Problemen ist man so ab Anfang/Mitte 40 fast nicht mehr vermittelbar. Ansonsten kann man natürlich gegen die Ablehnung der Umschulung auch widerspruch/Klage ... erheben. Das gilt natürlich auch fürden Bescheid der DRV. Viel Glück!
Sonnenblumeam 22.07.2011 | 14:27
Hallo zusammen, genau so war die Argumentation...aber, was ich nicht verstehe, ist folgendes: Lt. Rentenberater, den wir diesbezüglich aufgesucht haben, ist es so, daß zur Ermittlung des Bezugsberufes a) der erlernte Beruf und b) die in den letzten 10 Jahren hauptsächlich ausgeübte Tätigkeit zugrundegelegt werden sollten. Und dieses ist eben in beiden Fällen NICHT der TZ. Der Verweis aufs Jobcenter ist, nun ja, sagen wir mal...an Umschulung/Weiterbildung wird hier nichts angeboten. Aber dieses ist ein anderes Thema, was sicherlich auch entsprechend an anderer Stelle diskutiert werden sollte. Für uns stellt sich die Situation so dar (was auch vom Rentenberater bestätigt wurde): Auf dem regulären Arbeitsmarkt gibt es keine Chance. Alles, was bleibt, ist HartzIV.
Sonnenblumeam 22.07.2011 | 17:45
Nein, das kann er ja nicht mehr. Aber schlußendlich ist es das, was er jetzt machen muß (hier kann er zumindest einen Abschluß vorlegen), wenn er nicht auf Dauer "Kunde" des Jobcenters bleiben will.
???am 22.07.2011 | 17:05
Beim Bezugsberuf wird versucht, anhand des bisherigen Berufslebens festzustellen, welcher Beruf ohne Erkrankung in der Zukunft ausgeübt werden würde. Mal ehrlich, hätte Ihr Freund wieder im alten Beruf arbeiten wollen? Ihre bisherigen Angaben klingen nicht danach.
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