Wie Schade richtig ausgeführt hat, ist es ausreichend, wenn Sie in Spanien bei der Antragstellung angeben, auch Zeiten in der Bundesrepublik Deutschland zurückgelegt zu haben. Für die Anspruchsprüfung werden sowohl die spanischen alsauch die deutschen Zeiten berücksichtigt. Die Berechnung der Rente erfolgt dann nur aus den deutschen bzw. spanischen Zeiten.