Es gibt für eine Überprüpfung von einmal gewährten Erwerbsminderungsrenten auf Dauer keine gesetzlich geregelte Frist.
Dies ergibt sich immer erst aus den Umständen des Einzelfalls, die in Ihnen hier im Forum niemand mitteilen kann (man kennt weder das Gutachten, noch die sozialmedizinische Entscheidung etc.). Dies wäre beim für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger zu erfragen.
MfG