Das Vorliegen einer Versicherungspflicht als Lehrer/Erzieher ist eher unwahrscheinlich. Zur genauen Prüfung können Sie einen Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status über die DRV Bund -Clearingstelle- veranlassen. Hierbei wird dann auch geprüft, ob eventuell Versicherungspflicht aufgrund anderer Rechtsvorschriften eintritt.