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Deutsche Rentenversicherung

von Eila04.10.2007 | 11:55
1244 Ansichten
6 Antworten
Hallo, ich bin seit drei Jahren Selbstständig als Hundeausbilderin und wollte wissen ob ich in diesem Beruf versicherungspflichtig bin.Jeder sagt was anderes, gilt man grundsätzlich als Erzieher oder nicht? Kann mir jemand helfen?

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 04.10.2007 | 13:31

Das Vorliegen einer Versicherungspflicht als Lehrer/Erzieher ist eher unwahrscheinlich. Zur genauen Prüfung können Sie einen Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status über die DRV Bund -Clearingstelle- veranlassen. Hierbei wird dann auch geprüft, ob eventuell Versicherungspflicht aufgrund anderer Rechtsvorschriften eintritt.

5 Antworten

Schadeam 04.10.2007 | 13:45
sind Sie sich wirklich sicher, dass jemand, der Hunde und deren Besitzer "unterrichtet" anders zu beurteilen ist, als jemand der Menschen unterrichtet? Völlig von der Hand weisen würde ich die Versicherungspflicht als "Lehrer" nicht.
Tomam 04.10.2007 | 14:24
Der Begriff Lehrer definiert sich doch daran, dass man Menschen etwas beibringt. Ich denke mal dass die versicherungspflicht auszuschliesen ist, würde aber trotzdem empfehlen eine Statusfeststellung zu machen.
Eilaam 05.10.2007 | 09:21
Vielen Dank für Ihre Informationen, werde jetzt erstmal einen Antrag stellen und Euch dann die Nachricht mitteilen.
Selina IIam 09.10.2007 | 12:24
Soweit ich weiß besteht Versicherungsfreiheit. Es wird in der Tat ein Unterschied zwischen Menschen unterrichten und Tiere unterrichten gemacht (wär ja auch nochmal schöner *gg*). Wär schön wenn Sie uns das Ergebnis mitteilen würden.
Eilaam 02.11.2007 | 11:54
Hallo, habe heute meinen erlösenden Brief bekommen! Hundeausbildung mit Bürodienstleistung ist nicht versicherungspflichtig. Sie beziehen sich nur auf den Paragr.2 Satz 1Nr. 1 (keinen AG beschäftigt der über 400 € verdient und nicht nur einen Auftraggeber) Jetzt fällt mir echt ein Stein vom Herzen. Wäre echt ne Menge Geld gewesen. Vielen Dank für Eure Hilfe
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