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Die große Steuerentlastung soll für die Altersvorsorge genutzt werden. Schon wieder eine Mogelpackun

von Schäuble, Mißfelder, Raffelhüschen, 50-plus-Münte u. andere Freunde der Rente mit 7012.02.2007 | 20:27
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Der hoffnungsvoll und erwartungsfroh stimmende Artikel “Rentenbeiträge: Ersparnisse für die Altersvorsorge nutzen” ist so ähnlich schon im letzten Jahr aufgelegt worden. An dieser Stelle möchte Amadé nun die “Hosen runterlassen” und die Höhe seines monatlich zu versteuernden sozialversicherungspflichtigen Einkommens aus der Ausübung seiner Halbtagstätigkeit verraten, damit für den einzelnen Forumsteilnehmer, der ebenfalls Gering- bis Mittelverdiener ist, offenbar wird, welche gigantischen “Geschenke” der liebe Onkel Eichel und der liebe Nachfolge-Onkel Steinbrück den Steuerzahlern nun so vermacht. Ich habe ein konstantes monatliches zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 1.333,17 Euro. Im Jahr 2006 hatte ich bei Steuerklasse I und 0,5 Kinderfreibetrag einen Steuerabzug in Höhe von monatlich 78,25 Euro. In froher Erwartung der gigantischen Steuerentlastung öffnete ich mit zittrigen Händen den Umschlag meines Arbeitgebers, in dem die Gehaltsabrechnung für Januar 2007 verborgen war. - Nun die freudige Überraschung: Exakt der gleiche Betrag, nämlich 78,25 Euro wurden mir auch im Januar 2007 abgezogen (gleiche Steuerklasse, unveränderter Kinderfreibetrag). Diese gigantische Steuerentlastung in Höhe von 0,00 Euro würde ich nun allzu gerne in einen Riestervertrag anlegen. Kann mir ein Forumsteilnehmer einen Tipp für einen geeigneten Anbieter geben? Scherz beiseite - nun meine Fragen an die Steuerexperten: 1. Mein Arbeitgeber macht die Lohnbuchhaltung mit einem professionellen Programm. Kann es sein, dass bei der Januarabrechnung noch nicht die aktuellen Steuer-Parameter des Jahres 2007 eingepflegt worden sind, ich den beiden o.g. Onkeln Unrecht getan habe und mich schlussendlich doch noch auf eine Entlastung in den kommenden Monaten freuen darf? (Der erhöhte Beitrag zur Rentenversicherung und der gesenkte Beitrag für die Arbeitsverwaltung waren korrekt berechnet). 2. Oder liegt das Problem in der niedrigen Höhe meines Gehalts begründet, sich eine Entlastung also nur bei höheren Gehältern ergeben könnte? 3. Gerade die lieben Leute mit niedrigen bis mittleren Einkommen sollen doch Vorsorge betreiben. Wie soll man denn nun mit leerem Beutel große Sprünge machen? Meiner Vermutung nach konterkariert der Abzug des Arbeitgeberanteils an den SV-Beiträgen die versprochenen Einsparungen. Wird den Steuer- und Beitragszahlern hier zum wiederholten Male etwas vorgegaukelt oder liege ich da verkehrt und muss Abbitte bei den genannten Herren leisten? Ich freue mich über die Antwort der Steuerexperten. Bitte jedoch nicht den "guten" Rat erteilen, sich Auskünfte beim Finanzamt einzuholen. Diese sind nunmehr -wie es sich für einen ordentlichen Rechtsstaat gehört??? - kostenpflichtig. http://openpr.de/news/108475/Geradezu-hinterlistig-Verbindliche-…

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Auch der Bundesfinanzhof hat sich neben Amade bereits mit dieser Frage auseinandergesetzt - konkret damit, warum denn Altersvorsorgeausfwendungen zur Basisversorgung überhaupt als Sonderausgaben zu deklarieren sind (es eben deshalb auch eine feste Obergrenze ohne entspr. Begründnung gibt).

Die Gegner dieser Regelung schlagen indes vor, die Aufwendungen zur Basisversorgung (so auch die Beiträge zur gesetzlichen RV) als vorweggenommene Werbungskosten zum Abzug bringen zu können, erwartet doch einen jüngeren Versicherten im Jahre 2040 die volle nachgelagerte Besteuerung der gesetzlichen Rentenleistung, wohingegen er/sie erst ab 2005 (und dann auch nur stufenweise) verbessert AV Aufwendungen (dann auch noch bis zu einer fixen Obergrenze) zum Abzug bringen kann.

Würde man sich indes für eine Abziehbarkeit von Altersvorsorgeausfwendungen als vorweggenommene Werbungskosten aussprechen, so müsste der Gesetzgeber bei festlegung einer fixen Obergrenze auch eine entspr. Begründung liefern -was eben im Hinblick auf mögliche Verstöße gegen das Korrespondenzprinzip für Jüngere, Selbständige ab 2030 plus x doch sehr schwierig werden dürfte...:-)

Nähers dazu wäre aber u.a. auch hier nachzulesen:

http://www.steuerlinks.de/steuli-164.html#c66458

Wie ich Ihhen dies auch bereits an anderer Stelle mitgeteilt hatte, beschäftigt sich eben die aktuelle Ausgabe von "Finanztest Spezial" auf Seite 24 f mit dieser Problematik - dort sind such einige Urteile genannt....

Zudem wären in Ihrem Fall (Altersvorsorgeaufwendungen) die Seiten 83,84 im Fianztest Spezial ganz interessant.

Ob man in einem Forum der gesetzlichen RV aber diese Frage klären kann, wage ich zu bezweifeln. Gleiches dürfte für Funktionsweise und Rechtsstand von Steuersoftware gelten.

MfG

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