Hallo werder47,
es ist auf jeden Fall möglich, schon jetzt direkt einen Antrag auf EM-Rente zu stellen und das in einem Telefonat mit der zuständigen Sachbearbeitung zu erklären, wäre sicher auch nicht verkehrt. Wie dann aber entschieden wird, kann ich von hier aus nicht einschätzen - möglicherweise wird trotzdem der Grundsatz "Reha vor Rente" vorrangig beachtet. Inwieweit die Krankenkasse hier ein Problem haben könnte, kann ich auch nicht einschätzen - dort dürfte es letztlich egal sein, aus welchem Grund die KG-ZAhlung endet, nur absprechen müssten Sie das wohl schon, da Ihr Dispositionsrecht durch die Aufforderung eingeschränkt ist.
Bitte beachten Sie aber, dass sich die Höhe der Abschläge am Rentenbeginn orientiert und der könnte durchaus in der Vergangenheit liegen.
Ich würde Ihnen empfehlen, sich zunächst telefonisch an eine Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rententrägers zu wenden und dort Ihr Anliegen individuell zu klären - dabei kann man dann auch besser auf die möglichen finanziellen Auswirkungen eingehen (und ggf. auch den Antrag aufnehmen bzw. einen Termin dafür vereinbaren).