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Direktversicherung

von Claus Goertsches05.10.2008 | 16:54
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Für meine ausgezahlte Direktversicherung zahle ich KV-Pflege-Beiträge an die GKV.Während der aktiven Laufzeit habe ich immer über der Rentenbemessungsgrenze gelegen. Muss ich dennoch heute Beiträge zahlen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Da es Ihnen um die Beitragspflicht in der Krankenversicherung geht, möchte ich Sie bitten, sich mit Ihrer Frage an Ihre Krankenkasse zu wenden.

4 Antworten

Schiko.am 05.10.2008 | 18:33
So richtig ist mir nicht klar was sie mit hohem verdienst als früherer arbeitnehmer ausdrücken wollen. Richtig aber ist, als bemessungsgrenze für den beitrag zur krankenversicherung gilt derzeit euro 3.600. Je höher ihre monatliche rente, desto geringer wird der abstand zu 3.600 sein Angenommen 2.000 bruttorente bleibt noch platz für 1600 zusätzlichen krankenkassenbeitrag. Schemaberechnung: 200.000 auszahlung direktversicherung erforderr für 10 jahre beitragszahlung. Euro 20.000 im jahr : 12 sind 1.667,67 beitragspflichtig- Es werden also zusätzlich 1 600 verbeitragt, insgesamt aus 3.600. Wird ab 1.1.2009 als kassenbeitrag 15,5% festgelegt zahlen sie für 2.0000 8,20 % und für die 1600 15,50 % und 1,95 % pflegeversicherung aus 3.600. Mit freundlichen Grüßen.
Unbekanntam 05.10.2008 | 19:21
Hallo Claus, verstehen kann ich Ihre Frage nicht so Recht. Meinen Sie etwa, wieso man Krankenkassenbeiträge zahlen muss, obwohl man als Arbeitnehmer über der Beitragsmessungsgrenze der RV war? Wenn ja, verstehe ich die Logik hinter Ihrer Frage nicht. Seien Sie doch froh, dass Sie die Krankenkassenbeiträge als AN nur bis zur Grenze zahlen mussten! Wieso sollte man Sie jetzt im Alter noch zusätzlich belohnen und auf Krankenkassenbeiträge verzichten?
Heinricham 06.10.2008 | 12:12
Hallo, ich glaube, ich bin (zumindest bis jetzt) der einzige, der 1.) Ihre Frage verstanden hat 2.) den Sinn und Grund Ihrer Frage verstanden hat. Ich war / bin in der gleichen Lage wie Sie, auch mich ärgert, daß ich weit über 20 Jahre Höchstbeiträge zur KV zahlen mußte und jetzt wieder erneut - seit einigen Jahren -- zahlen "darf" ( vor allem weil es sich seinerzeit um "mein Geld" handelte, um Beiträge, die mir vom Netto-Gehalt abgezogen wurden). Kurze Antwort (auch wenns weh tut): MW Ja, müssen Sie, ich hatte mich damals erkundigt, soll richtig sein. Wenn Sie sich erkundigen und etwas anders erfahren, dann melden Sie sich hier bitte wieder, dann werde ich nochmals nachfassen (aber wie!!!!)
Gast74am 07.10.2008 | 21:42
Sie müssen, und es ist rechtens, das Sie für Ihre bereits einmal mit Beiträgen belasteten Einzahlungen in die DV in der Leistungsphase widerum KV-Beiträge zahlen müssen. Höchstrichterlich entschieden, das Sozialkassenbeträge auch doppelt erhoben werden können.Leider ist das Thema so komplex, dass viele die Frage überhaupt nicht verstehen können. Man braucht einige Zeit, um mitzubekommen, wie die so hoch gepriesene DV uns die Altersvorsorge unvorhersehbar um 15,3 % und ab 2009 um 17,2 % reduziert. Jede andere Geldanlage wäre rentabler gewesen. ( Gerade bei den Menschen, die über der Bemessungsgrenze verdient haben)
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