Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Doppelverbeitragsvermeidung durch Riestern einer Pensionskasse

von Benjamin02.01.2019 | 20:27
110 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo zusammen, ich bin bei einem großen deutschen Unternehmen automatisch Mitglied in einer Pensionskasse. In diese wird monatlich 2% des Bruttoeinkommens eingezahlt, allerdings aus dem Netto – also abzüglich Steuern und Sozialabgaben. Aus den geleisteten Zahlungen, und Co-Zahlungen des Unternehmens, wird dann eine Pensionskassenrente nach Rentenbeginn gezahlt. Es gibt die Möglichkeit, diese Pensionskassenrente zu „riestern“, was aber auf freiwilliger Basis geschieht. Nun wurde ich informiert, dass zum 1. Januar 2018 Änderungen des Krankenversicherungsrechts in Kraft getreten sind, die zu einer Vermeidung der Doppelverbeitragung, also des Zahlens von Sozialbeiträgen sowohl in der Anspar- als auch in der Auszahlungsphase, führen kann. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen hätte hierzu in einem Rundschreiben aber klargestellt, dass eine Beitragsfreiheit von Versorgungsleistungen aus Altersvorsorgevermögen in der Sozialversicherung immer dann möglich ist, wenn man sich bewusst für die Riester-Förderung entschieden hat. Ein Mitteilung and die Pensionskasse, dass man die Riester-Förderung in Anspruch nehmen wolle, wäre Voraussetzung für die teilweise Sozialversicherungsbeitragsfreiheit der späteren Pensionskassenrente. Ein tatsächlicher Zulagen-Antrag auf die Riester-Förderung wäre jedoch ausdrücklich nicht erforderlich. Gehe ich Recht in der Annahme, dass eine entsprechende Mitteilung dazu führen würde, dass - Ich zukünftig die Beiträge zur Pensionskasse als Riesterbeitrag steuerlich geltend machen kann? - Entsprechend die erhaltenen Rente dann (nachgelagert) versteuert werden muss, aber nicht mehr doppelt verbeitragt wird, unabhängig davon ob tatsächlich ein Zulagenantrag gestellt wird? - Generell der Teil der Rente, der aus Zahlungen des Unternehmens erfolgt bei Verrentung normal versteuert und verbeitragt wird? Frohes Neues Jahr! Benjamin

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Benjamin,

leider ist es mir im Rahmen dieses Forums nicht möglich, steuer- und krankenversicherungsrechtiche Fragen zu beantworten. Zur Frage der Zahlung von Krankenversicherungsbeiträgen sollten Sie sich daher direkt mit Ihrer zuständigen Krankenkasse in Verbindung setzen. Die Frage der steuerrechtlichen Behandlung sollten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt oder Ihrem Steuerberater klären.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Benjaminam 14.01.2019 | 17:33
Hallo zusammen, gibt es hier keinen Leser in ähnlicher / vergleichbarer Situation? Viele Grüße, Benjamin
Kein Wunderam 14.01.2019 | 20:51
Warum hat bisher niemand geantwortet? Vielleicht stellt man die Frage eher der Pensionskasse. Letztendlich verwaltet doch die das Geld. Der steuerrechtliche Teil Ihre Frage geht dann eher an einen Steuerberater oder an das Finanzamt. Für die Deutsche Rentenversicherung ist das doch eher ein Randgebiet, wo derartige Detailfragen nicht beantwortet werden (können?).
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026