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Experten-Antwort

Ehrenamtliche Beschäftigung bei Arbeitsmarktrente

von Weihnachtsfrau21.12.2015 | 09:43
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2 Antworten

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Guten Morgen, seit einigen Monaten beziehe ich EM/Arbeitsmarktrente und habe sonst keine anderen Einkünfte. Jetzt möchte ich eine ehrenamtliche Tätigkeit über ca. 20 Std. in der Woche aufnehmen. Wie wird die Aufwandsentschädigung bei der Rentenzahlung angerechnet? Gilt auch da die Hinzuverdienstgrenze von 450,-€

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Weihnachtsfrau,

Wie bereits von **** empfohlen, sollten Sie sich an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger wenden. Dieser wird dann genau prüfen, ob es sich bei der ehrenamtlichen Tätigkeit um einen Ihren gesundheitlichen Einschränkungen angepassten Teilzeitarbeitsplatz handelt und Sie möglicherweise nur noch Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung haben.

Beim Hinzuverdienst kommt es auf die steuerliche Behandlung an. Soweit die Aufwandsentschädigung steuerfrei ist (z.B. nach § 3 Nr. 26 EStG als Übungsleiter oder nach § 3 Nr. 12 EStG bei einem öffentlichen Ehrenamt), liegt auch kein Hinzuverdienst vor. Alles was die (eventuellen) Steuerfreibeträge übersteigt, ist als Hinzuverdienst zu berücksichtigen und daher von Ihnen mitzuteilen.

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1 Antworten

****am 21.12.2015 | 13:28
Hallo Weihnachtsfrau, die Aunahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit in dem Umfang (ca. 20 Std.) wie von Ihnen beschrieben kann: a. dazu führen das die "Arbeitsmarktrente" wegfällt und sie nur noch die Rente wegen Teilweiser EM erhalten b. der Steuerpflichtige Teil der Aufwandsentschädigung, sofern er 450.- Euro monatlich überschreitet, kann noch zur Kürzung der VEM/TEM Rente führen. Sie sollten unbedingt schriftlich vorher bei ihrem RV-Träger anfragen welche Folgen diese Tätigkeit auf ihre Rente haben könnte.
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