Hallo Weihnachtsfrau,
Wie bereits von **** empfohlen, sollten Sie sich an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger wenden. Dieser wird dann genau prüfen, ob es sich bei der ehrenamtlichen Tätigkeit um einen Ihren gesundheitlichen Einschränkungen angepassten Teilzeitarbeitsplatz handelt und Sie möglicherweise nur noch Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung haben.
Beim Hinzuverdienst kommt es auf die steuerliche Behandlung an. Soweit die Aufwandsentschädigung steuerfrei ist (z.B. nach § 3 Nr. 26 EStG als Übungsleiter oder nach § 3 Nr. 12 EStG bei einem öffentlichen Ehrenamt), liegt auch kein Hinzuverdienst vor. Alles was die (eventuellen) Steuerfreibeträge übersteigt, ist als Hinzuverdienst zu berücksichtigen und daher von Ihnen mitzuteilen.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.