So ist es. User Bernhard hat zudem bereits sehr ausführlich die Hintergründe für die Prüfung des Kriteriums der Wegefähigkeit geschildert.
Letztlich wird der Sozilmedizinische Dienst des für Sie zuständigen Rentenversicherungsträgers über den Anspruch auf rente wegen Erwerbsminderung (bei berufsunfähigkeit) entscheiden - nicht ein anonymes Onlien-Forum.
Rückfrage vor Ort kann deshalb nicht schaden.
MfG