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Eingeschränkte Wegefähigkeit

von Heinzel27.02.2007 | 22:36
3413 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Ihr im Forum Hallo, Experten habe heute Post von der DRV bekommen mit der Frage ob ich einen Führerschein und Fahrerlaubnis habe, zur Klärung der Frage ob eingeschränkte Wegefähigkeit vorliegt, Kann mir jemand sagen was daß bedeutet. Habe Antrag auf Bu gestellt. Die Gutachter Prozedur ist schon abgeschlossen! Voerst Vielen Dank Heinzel

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

So ist es. User Bernhard hat zudem bereits sehr ausführlich die Hintergründe für die Prüfung des Kriteriums der Wegefähigkeit geschildert.

Letztlich wird der Sozilmedizinische Dienst des für Sie zuständigen Rentenversicherungsträgers über den Anspruch auf rente wegen Erwerbsminderung (bei berufsunfähigkeit) entscheiden - nicht ein anonymes Onlien-Forum.

Rückfrage vor Ort kann deshalb nicht schaden.

MfG

4 Antworten

Bernhardam 27.02.2007 | 22:57
Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung liegt auch dann vor, wenn es einem Versicherten nicht mehr möglich ist, auf zumutbare Weise seine oder (bei Arbeitslosigkeit) eine (generalisierte) Arbeitsstätte zu erreichen. Es gibt richterrechtlich (BSG, 28.2.2002, B 5 RJ 8/02 R) genau definierte Grenzen, wie lang die Strecken sein müssen, die man zu Fuß zu/von öffentlichen Verkehrsmitteln noch in zumutbarer Zeit zurücklegen können muss: Viermal täglich Strecken von mehr als 500 m zu Fuß in je etwa 20 bis 30 Minuten gehen und zweimal täglich mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren sollte man noch können. Dabei ist die Benutzung aller denkbaren Hilfsmittel zumutbar, und dazu gehört auch das eigene Kfz, denn damit ist man natürlich "mobiler". Hat man kein solches Kfz, aber einen Führerschein, dann könnte es sogar sein, dass man von der Rentenversicherung ein Auto spendiert bekommt - ist immerhin billiger als eine Rente. Aber fahren sollte man natürlich auch noch können. Im Zweifel kann in solchen Fällen die (kostenpflichtige) Konsultation eines unabhängigen Rentenberaters eine sinnvolle Investition sein!
Heinzelam 28.02.2007 | 08:41
Hallo Bernhard, vielen dank für die Antwort, was ist aber wenn die DRV schon weiß daß diese Strecken nicht mehr zurück gelegt werden können (durch Arztberichte belegt), und fragt trotzdem nach? Bin für jede Antwort, auch von anderen Forumsmitglieder dankabar. Vielleicht an ja der Eine oder Andere Erfahrung mit diesem Thema. Heinzel
???am 28.02.2007 | 09:18
Die Anfrage an Sie wurde wahrscheinlich gerade gestellt, weil Ihre Wegefähigkeit eingeschränkt ist. Nachdem Sie ja noch keinen Rentenbescheid erhalten haben und die DRV wahrscheinlich erst nach Ihrer Antwort endgültig entscheiden wird, sollten Sie einfach antworten. Einen Rechtsberater werden Sie dazu wohl noch nicht brauchen. Der kann Ihnen nämlich derzeit auch nur sagen, dass Ihre Angaben der Wahrheit entsprechen müssen. Sollte der Rentenbescheid dann nicht Ihren Erwartungen entsprechen, ist es sicher sinnvoll, sich einen kompetenten Rechtsberater zu suchen.
Schadeam 28.02.2007 | 09:48
rufen Sie doch ganz einfach die Sachbearbeitung Ihres RV Trägers an und fragen nach Sinn und Zweck der Anfrage. Eine Telefonnummer steht doch auf dem Schreiben? Die Teilnehmer dieses Forums kennen Ihren Fall nicht und können nur allgemein spekulieren.
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