Hallo Mette,
einige der anderen User haben Ihnen schon Hinweise gegeben, warum hier die Rentenversicherung wahrscheinlich nicht der richtige Ansprechpartner ist:
- Sie erhalten eine unbefristete volle Erwerbsminderungsrente. Der Rentenversicherungsträger geht daher offenbar davon aus, dass eine Besserung auf absehbare Zeit nicht eintreten wird. Eine Rehabilitation kann von der Rentenversicherung aber nur bezahlt werden, wenn eine Aussicht auf Besserung gegeben ist.
- Die Maßnahme wurde über den Träger der Sozialhilfe gefördert. Dieser Träger hat bei Beginn der Maßnahme sicher sehr genau geprüft, ob nicht auch andere Träger zuständig sein könnten. Wenn die Rentenversicherung dafür hätte zuständig sein können, wäre das sicher auch damals geprüft worden.
Und das ist vielleicht noch zu bedenken: Es ist ja sicher nicht so gewesen, dass es für die Maßnahme "keinen" Zuschuss gab. Eine einjährige Maßnahme mit voller Unterbringung in einem Therapeutischen Wohnen kostet ja weit mehr als die von Ihnen genannten 7000 Euro. Ich gehe also davon aus, dass die Maßnahme durchaus durch einen Leistungsträger (Sozialhilfeträger) finanziert wurde und Sie sich aber an den Kosten (z.B. Unterbringung und Verpflegung) im Rahmen Ihrer Rente beteiligen mussten.
Mehr kann man aber hier im Forum nicht sagen, da wir ja keine genaue Kenntnis über Ihren Fall haben.