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Experten-Antwort

Eingliederungshilfe nach sgbxi54

von Mette08.04.2018 | 12:51
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Ich benötige Rat zu einer Eingliederungshilfe von April 2016-April 2017. Es war eine Eingliederungshilfe in einem therapeutischen Wohnheim. (Ziel Beseitigung der Erkrankung-behinderung und "Teilhabe am Leben) Ich müsste für 1 Jahr dafür meine volle Rente (inzwischen unbefristet) einsetzen und hätte keinen Nutzen. Im Gegenteil mein Zustand würde schlechter. Frage: hätte man bei der Rentenversicherung vorab einen Antrag stellen können der Kosten Übernahme und Bezuschussung? Ich habe damals die Rentenversicherung Tel.gefragt(leider öfters angerufen und unterschiedliche Auskünfte erhalten und mich blamiert, weil ich öfters angerufen habe) Ich könnte deshalb auch keinen Überpüfungsantrag stellen. Das habe ich vermasselt. Auch habe ich keinerlei Unterlagen dazu, weil ich damals eine betreuerin hätte. Sie hätte doch einen Antrag stellen müssen?! Oder bei der Krankenkasse. Ich habe dadurch 7000 Euro verloren und keinen Zustand erlangt, dass ich wieder arbeiten kann. In diesem Fall wird niemand mehr rückwirkend etwas dafür übernehmen??? Freue mich über Ihre Hilfe:)

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mette,

einige der anderen User haben Ihnen schon Hinweise gegeben, warum hier die Rentenversicherung wahrscheinlich nicht der richtige Ansprechpartner ist:

- Sie erhalten eine unbefristete volle Erwerbsminderungsrente. Der Rentenversicherungsträger geht daher offenbar davon aus, dass eine Besserung auf absehbare Zeit nicht eintreten wird. Eine Rehabilitation kann von der Rentenversicherung aber nur bezahlt werden, wenn eine Aussicht auf Besserung gegeben ist.

- Die Maßnahme wurde über den Träger der Sozialhilfe gefördert. Dieser Träger hat bei Beginn der Maßnahme sicher sehr genau geprüft, ob nicht auch andere Träger zuständig sein könnten. Wenn die Rentenversicherung dafür hätte zuständig sein können, wäre das sicher auch damals geprüft worden.

Und das ist vielleicht noch zu bedenken: Es ist ja sicher nicht so gewesen, dass es für die Maßnahme "keinen" Zuschuss gab. Eine einjährige Maßnahme mit voller Unterbringung in einem Therapeutischen Wohnen kostet ja weit mehr als die von Ihnen genannten 7000 Euro. Ich gehe also davon aus, dass die Maßnahme durchaus durch einen Leistungsträger (Sozialhilfeträger) finanziert wurde und Sie sich aber an den Kosten (z.B. Unterbringung und Verpflegung) im Rahmen Ihrer Rente beteiligen mussten.

Mehr kann man aber hier im Forum nicht sagen, da wir ja keine genaue Kenntnis über Ihren Fall haben.

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7 Antworten

Schadeam 08.04.2018 | 13:08
Seit wann sind Sie denn berentet? Welche Rente? Teilweise- oder volle EM Rente? Die DRV wäre höchstens dann für Maßnahmen (medizinisch oder beruflich) zuständig gewesen wenn zu erwarten gewesen wäre, dass Sie hinterher wieder (ohne Rente) arbeiten können. War das wirklich realistisch zu erwarten als Ihre maßnahme 2016 los ging? Oder ging es um die allegmeine Verbesserung Ihres Zustandes und die Teilhabe am Leben? Dann wäre alles kein Thema für die DRV und dieses Forum? Dass irgendeine Maßnahme eventuell den gewünschten Erfolg nicht bringt, ist wohl persönliches Risiko und dass jemand für Maßnahmen zunächst eigenes Geld (also die Rente) einsetzen muss bevor die Allgemeinheit zahlt, ist so gänzlich verkehrt ja auch nicht, oder?
Metteam 08.04.2018 | 13:52
Und wahrscheinlich ist nicht die Rentenversicherung hier die richtige Adresse ( sondern ein Anwalt) wollte ich schreiben?? Was denken Sie? Drv ganz raus hier?? Besten Dank
Metteam 08.04.2018 | 13:49
Ich hatte bevor die Massnahme begann einen ordentlichen körperlichen Zustand. Zu Beginn der Massnahme habe ich sogar Praktikas gemacht. Ich war zuvor schon allerdings in der unbefriste Rente. Mit Prognose aber wieder arbeiten zu können und Verbesserungen zu erzielen. Das stimmt, dass ich für eine Massnahme mich beteiligen muss.- vor allem wenn die Chancen nicht 100% sind. Das ist für mich kein Problem , als immer alles einfach bezahlt zu bekommen. Aber die gesamte Rente ohne dass etwas bezuschusst wurde finde ich nicht okay. Zumal ich eine Betreuerin hatte, die mich in diese Massnahme damals gesteckt hat - und ich war der Meinung eine Psychosomatik für 4-6 Wochen wäre wichtig und sinnvoller und günstiger.sie durfte damals alles bestimmen Wahrscheinlich ist hier ein Anwalt angezeigt und nicht die Nachdordeung an die Rentenversicherung?? Ich müsste schon einmal 10.000 Euro für eine Massnahme bezahlen unter ihrer Arbeit. Das kann nicht sein.
Fastrentneram 08.04.2018 | 15:33
Zitat von Mette anzeigenausblenden
Sinn einer Reha ist die Erhaltung oder Wiederherstellung der Arbeitskraft. Sollten Sie also eine unbefristete Erwerbsminderungsrente erhalten, geht man von medizinischer Seite davon aus, dass eine Besserung Ihres Gesundheitszustandes unwahrscheinlich ist. Eine Rehamaßnahme der DRV wäre somit nicht möglich. Sie könnten es dann aber über Ihre Krankenkasse versuchen.
Metteam 08.04.2018 | 14:59
Danke schön!! Das werde ich tun.(es ist eine kleine Katastrophe nicht nur ärgerlich:) Darf ich Sie noch ein Letztes fragen? Wann ist die DRv bereit eine Reha zu bezahlen und zu unterstützen - da es ja nie eine Garantie gibt, ob diese dann erfolgreich verläuft und eine Arbeitsaufnahne danach wieder möglich ist. Welche Bedingungen müssen dafür erfüllt sein? Jetzt lass' Ich Sie aber in Ruhe. Herzlichen Dank
Matteam 08.04.2018 | 14:40
Hallo, das ist aber sehr ärgerlich. Erst haben Sie 7.000 Euro verloren und noch 10.000 Euro für eine Massnahme. Ich rate Ihnen dringend einen Anwalt zu nehmen. Dann sind Sie garantiert auf der sicheren Seite. Viel Glück und Erfolg. Grüße
???am 08.04.2018 | 19:01
Die DRV fördert Maßnahmen nur nach dem SGB IX. Die von Ihnen genannte Eingliederungshilfe ist in § 54 SGB XII geregelt. Dafür ist der überörtliche Sozialhilfeträger zuständig. Da diese Behörden nur nachrangig fördern können, schauen die normalerweise schon sehr genau, ob da nicht irgend jemand anders zahlen kann/muss. Damit macht es auch Sinn, dass Sie Ihre Rente einsetzen mussten. Auch wenn das alles für Sie unbefriedigend verlaufen ist, befürchte ich doch, dass Sie keien Erfolg haben werden, irgend woher wieder etwas von dem eingesetzten Geld wieder zurück zubekommen.
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