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Experten-Antwort

Eingliederungsmassnahmf für Therapeutisches Wohnheim

von Rebekka Jsso27.07.2017 | 22:37
588 Ansichten
13 Antworten

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Gerne möchte ich wissen, ob bei bestehender EU-Rente für eine medizinische Eingliederungsmassnahme nach Sgbxii54, ein Reha-Antrag bei der Rentenversicherung gestellt werden kann oder übernimmt die Rentenversicherung keine der hier entstandenen Kosten und es gilt hier ggf.Eigenbeteiligung der gesamten EU-Rente des Patienten für die Eingliederungsmassnahme ?

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau Jsso,

für die Eingliederungsmaßnahme in ein therapeutisches Wohnheim ist die Rentenversicherung nicht zuständig. Bitte wenden sich an Ihre Krankenkasse.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau Jsso,

für die Eingliederungsmaßnahme in ein therapeutisches Wohnheim ist die Rentenversicherung nicht zuständig. Bitte wenden sich an Ihre Krankenkasse.

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11 Antworten

Schadeam 28.07.2017 | 14:46
Den Antrag können Sie immer stellen, dann entscheidet die DRV darüber - positiv oder negativ.
Rebekka Jssoam 28.07.2017 | 21:27
Vielen Dank für die Antworten. Ich werde mich gern bei der Krankenkasse erkundigen. Aber es gibt auch RPK Einrichtungen - auch eine Wohneinrichtung für Kranke um wieder rehabilitiert/eingegliedert zu werden. Ich bin der Meinung, dass dies wenn Patienten die Rente beziehen das über die Rentenversicherung abgewickelt wird. Da die TWG(therapeutische Wohngruppe) auch zur Rehabilitation/Eingliederung gehört- und kein Krankenhaus ist- wurde mir gesagt, dass auch hier die Rentenversicherung der Kostenträger zum Teil ist. Vielen Dank für Ihre Bemühungen!
Rebekka Jssoam 29.07.2017 | 14:54
Eine Dame von der Rentenberatungsstelle, die meinte, dass ein Patient niemals für eine Eingliederumgsmassnahne sich mit ca.10.000 Euro bezeiligen muss/kann - ich sollte mich hinsichtlich deshalb noch mals erkundigen. Ebenso haben mir mehrere Patienten ständig berichtet-sie beziehen auch eine Rente und bezahlen nichts. Könnten Sie soviel bezahlen? In was werde ich danach eingehliedert- in die Armut ?!
Rebekka Jssoam 30.07.2017 | 09:01
Hallo Groko, Das Stimmt- da hast du recht!. Habe ich überlesen. Sorry!
Rebekka Jssoam 31.07.2017 | 17:28
Ich habe heute die Auskunft erhalten, dass die Krankenkasse nicht bezahlt sondern die Rentenversicherung wenn dann Kostenträger ist, weil ich eine EU-Rente beziehe, aber rückwirkend, da schon 4 Monate zurückliegt es schwierig werden würden....?!
Rebekka Jssoam 03.08.2017 | 06:40
Hallo Groko Ich war persönlich bei der Krankenkasse und bei der Rentenversicherung. Bei beiden habe ich die Auskunft erhalten- dass sie Kosten NICHT übernommen werden ! Du hast zu mir gesagt, dass ich erbärmlich jammern würde und die Kosten von der KK übernommen werden.(auch Mr. Experte) Mein Hausarzt hat vor 4 Wochen zu mir schon gesagt- dass ich Leistung erhalten habe-auch wenn ich dort noch kränker geworden bin/nicht nachweisbar- und niemand rückwirkend die Kosten mir hierfür wahrscheinlich erstattet. Habe ich hier etwas falsch gemacht - muss hier ein Kostenträger zahlen- oder bleibe ich auf 10.000 sitzen ? Rente gehört doch auch im Staat / Sozialleistung eigendlich. Vielleicht steht mir diese Rente wägrebd dieswr Eingliederungsmassnahme nicht zu. Kann ich Eingliederungsmassnahme erhalten und bekomme trotzdem während der Zeit die Rente ?!
Rebekka Jssoam 03.08.2017 | 06:43
Auch von Experte - wollte ich schreiben- nicht Mr Experte! Entschuldigen Sie die Schreibfehler- schreibe vom Handy ohne Wortkennung ! Viele Grüsse
Fastrentneram 03.08.2017 | 09:01
Machen Sie es sich doch nicht so schwer! Stellen Sie einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben bei Ihrer KK oder Ihrem RV-Träger. Über die Zuständigkeit müssen sich dann diese beiden Träger innerhalb von zwei Wochen einigen. Warten Sie dann den schriftlichen Bescheid ab und Sie haben Rechtssicherheit. Mündliche Aussagen helfen Ihnen nicht weiter.
Rebekka Jssoam 05.08.2017 | 12:33
Hallo Fasteners. Danke ! Ich habe eine etwas komplexe/ggfverfahrerene Situation Ich hatte in der Eingliederungsmassnahme eine 1- jährige Unterbringung-die aber nicht aktiviert wurde. Trotzdem würde der Aufenthalt dort dadurch gestaltet ! Ich hatte zu Beginn einen ordentlichen Zustand-mit Perspektive wieder in meinen gelernten Beruf zurückkehren zu können. Der Zustand hat sich dort noch verschlechtert. Trotzdem einen Antrag auf Eingliederung stellen?? Oder ist es sogar eine juristische Angelegenheit- hier die Rente einsetzen zu müssen- die ja als Überbrückung für mich gedacht ist. Um wiefer gesund und in meinen erleenten Beruf zurückkehren zu können . Ich komme durch die Massnahme fast ohne Perspektive raus und bin noch relativ jung. Danke !!
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