Hallo Flora2018,
wie von "???" bereits geraten, sollten Sie hier zunächst Widerspruch gegen die Übergangsgeldbescheid einlegen. Im Rahmen des Widerspruches wird Ihr Rentenversicherungsträger dann prüfen, ob es sich um ein Fachschulstudium im Sinne der Qualifikationsgruppe 2 oder um eine Ausbildung in einem Ausbildungsberuf im Sinne der Qualifikationsgruppe 3 - die an einer Fachschule abgeschlossen wurde - handelt.