Den umfassenden Ausführungen von Bernhard ist zuzustimmen.
Bedenken Sie bitte auch im Fall der Durch/- bzw. Weiterführung der Entgeltumwandlung ab 2009 bitte auch, dass dann auf Aufwendungen in Höhe von 4 % der BBG KV Beiträge zu zahlen sind und in der Auszahlungsphase ja der volle KV Beitrag nochmals anfällt, so gesehen dreimal KV Beiträge zu zahlen sind....
MfG