Bei der Prüfung, ob die Hinzuverdienstgrenze bei einer Rente wegen Erwerbsminderung überschritten ist, sind Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen zu berücksichtigen.
Als Arbeitseinkommen gelten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nur dann, wenn sie steuerrechtlich dem Gewinn aus einer selbstständigen Tätigkeit zugerechnet werden. Ob dies zutrifft, ergibt sich im Regelfall aus dem Steuerbescheid.