Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

EM Rente

von Hans18.05.2016 | 14:39
2015 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo und guten Tag, habe eine Frage bezüglich meiner Situation. War in Reha (von mir selbst beantragt). Wurde nach 3Wochen AU entlassen. Mein zuletzt ausgeübter Beruf ( Kraftfahrer) kann ich nicht mehr über 3Std. ausüben. Auf dem allgemeinem Arbeitsmarkt bin ich 6Std. und mehr einsatzfähig. Wenn ich nun einen EM Rentenantrag stelle macht das Sinn vor dem Hintergrund das ich 1958 geb. bin (bestandschutz). Oder winkt die DRV sofort ,ohne Prüfung ab. mfg Hans

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Hans,

die Erfolgsaussichten eines Antrages auf Rente wegen Erwerbsminderung können an dieser Stelle nicht abschließend beurteilt werden.

Um Ihren Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung feststellen zu lassen, bleibt Ihnen nur die entsprechende Antragstellung.

Laut Definition im Gesetz liegt eine Erwerbsminderung nicht vor, wenn das Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bei mindesten 6 Stunden täglich liegt.

Personen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind, haben aber einen Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit, wenn ihr Leistungsvermögen in ihrem Haupt- und Verweisungsberuf bei unter 6 Stunden täglich liegt.

Dies würde bei einem Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung automatisch geprüft.

Ob das in Ihrem Fall gegeben ist bzw. welcher Verweisungsberuf bei Ihnen maßgeblich wäre, lässt sich an dieser Stelle nicht klären.

Für Unterstützung beim Rentenantrag bzw. zur Klärung weiterer Fragen stehen die Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in der für Sie nächstgelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle zur Verfügung. Zur Suche der Beratungsstelle: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

Schorscham 18.05.2016 | 14:49
Anspruch auf eine teilweise Erwerbsminderungsrente bei Berufsunfähigkeit besteht für vor 1961-Geborene nur dann, wenn sie weder in ihrem bisherigen Hauptberuf noch in einem sozial zumutbaren Verweisungsberuf mindestens 6 Stunden täglich arbeiten können. Bei einem vollschichtigen Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist die Wahrscheinlichkeit, dass die DRV einen zumutbaren Verweisungsberuf findet, relativ hoch. Dennoch sollten Sie Ihre Chance nutzen und zumindest versuchsweise einen EM-Rentenantrag stellen. Ich hatte damals auch Glück, obwohl sich die DRV-Mitarbeiter die größte Mühe gaben, eine geeignete Verweisungstätigkeit für mich zu finden. MfG
Schorscham 18.05.2016 | 14:58
Nachtrag: Auch wenn Ihr Rentenantrag zunächst abgelehnt werden sollte, sollten Sie nicht sofort aufgeben sondern gemeinsam mit einem Fachanwalt für Sozialrecht oder einem Sozialverband, wie z.B. dem SoVD (www.sovd.de) oder dem VdK (www.vdk.de), eventuelle Rechtsmittel wie Widerspruch und Klage prüfen. MfG
Voll erwerbsgeminderter Rentneram 18.05.2016 | 15:05
Da in ihrem Entlassungsbrief steht, dass Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt 6h und mehr arbeiten können, sehen die Ärzte Sie nicht so krank, wie Sie sich selbst einschätzen. Das ist oft das Problem, dass man denkt, nicht mehr arbeiten zu können und Rente beantragt und dann zutiefst enttäuscht ist, wenn diese abgelehnt wird.
Schorscham 18.05.2016 | 15:10
Als vor 1961-Geborener genießt er aber Berufsschutz und kann eventuell Anspruch auf eine teilweise EM-Rente bei Berufsunfähigkeit haben. MfG
Fragezeichenam 18.05.2016 | 15:18
Da in ihrem Entlassungsbrief steht, dass Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt 6h und mehr arbeiten können, sehen die Ärzte Sie nicht so krank, wie Sie sich selbst einschätzen.
Als vor 1961-Geborener genießt er aber Berufsschutz und kann eventuell Anspruch auf eine teilweise EM-Rente bei Berufsunfähigkeit haben. MfG
Gilt der Berufsschutz denn nicht nur für erlernte Berufe? Kraftfahrer war damals ja noch kein Ausbildungsberuf.
Hansam 19.05.2016 | 09:07
hallo zusammen ich weis nun wie ich weiter vorgehen werde und möchte mich für ihre Antworten bedanken. mfg Hans
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026