Guten Tag Hans,
die Erfolgsaussichten eines Antrages auf Rente wegen Erwerbsminderung können an dieser Stelle nicht abschließend beurteilt werden.
Um Ihren Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung feststellen zu lassen, bleibt Ihnen nur die entsprechende Antragstellung.
Laut Definition im Gesetz liegt eine Erwerbsminderung nicht vor, wenn das Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bei mindesten 6 Stunden täglich liegt.
Personen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind, haben aber einen Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit, wenn ihr Leistungsvermögen in ihrem Haupt- und Verweisungsberuf bei unter 6 Stunden täglich liegt.
Dies würde bei einem Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung automatisch geprüft.
Ob das in Ihrem Fall gegeben ist bzw. welcher Verweisungsberuf bei Ihnen maßgeblich wäre, lässt sich an dieser Stelle nicht klären.
Für Unterstützung beim Rentenantrag bzw. zur Klärung weiterer Fragen stehen die Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in der für Sie nächstgelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle zur Verfügung. Zur Suche der Beratungsstelle: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html