Hallo Wolfgang W.,
also privat versichern müssen Sie sich nicht. Sie bleiben prinzipiell auch für die Zeit nach Aussteuerung des Krankengeldes bis zum Rentenbeginn Mitglied Ihrer Krankenkasse. Was aber die Beiträge betrifft, die Ihre Krankenkasse evtl. erhebt - die müssten Sie dann ggf. allein tragen. Ob und in welcher Höhe die Krankenkasse aber tatsächlich Beiträge erhebt, können Sie nur mit Ihrer Krankenkasse klären. Eventuell kommt ja für diese Zeit bei Ihnen eine Familienversicherung in Betracht?
Insoweit kann ich Ihnen also letztlich nur raten, sich direkt mit Ihrer zuständigen Krankenkasse in Verbindung zu setzen.