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Experten-Antwort

EM-Rente

von Wolfgang W.12.04.2012 | 10:54
1823 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebe User! Habe am 18.01.2012 die EM-Rente beantragt. Gutachtertermin war am 24.02.2012. Warte jetzt auf den Bescheid. Jetzt zu meiner Frage. Wenn zum Beispiel am 20.04.2012 der Bescheid über eine volle EM-Rente zum 18.01.2012 rückwirkend bewilligt, mit erster Auszahlung zum 1.09.2012 kommt. Was ist mit der Zeit ab 21.04.2012- 31.08.2012 ? Da die KK an Diesem Tag die KG-Zahlung einstellt, weiss ich nicht wo ich dann krankenversichert bin. Meinen Lebensunterhalt könnte ich zur Not noch selber bestreiten, aber ohne Krankenversicherung würde nicht gehen, da ich in ständiger Ärztlicher behandlung bin. Muß ich mich für die Zeit bis zum 31.08.2012 dann Privat versichern oder wie geht das dann weiter? Würde mich über aussagekräftige Antworten freuen! mfg. Wolfgang

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Der Anspruch auf Krankengeld endet nicht am Tag der Bekanntgabe des Rentenbescheids, sondern erst ab Beginn des Rentenbezugs. Insoweit dürfte sich hinsichtlich Ihrer Krankenversicherung zunächst nichts ändern. Oder werden Sie ausgesteuert (18 Monate Kg-Bezug)?

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Wolfgang W.,

also privat versichern müssen Sie sich nicht. Sie bleiben prinzipiell auch für die Zeit nach Aussteuerung des Krankengeldes bis zum Rentenbeginn Mitglied Ihrer Krankenkasse. Was aber die Beiträge betrifft, die Ihre Krankenkasse evtl. erhebt - die müssten Sie dann ggf. allein tragen. Ob und in welcher Höhe die Krankenkasse aber tatsächlich Beiträge erhebt, können Sie nur mit Ihrer Krankenkasse klären. Eventuell kommt ja für diese Zeit bei Ihnen eine Familienversicherung in Betracht?

Insoweit kann ich Ihnen also letztlich nur raten, sich direkt mit Ihrer zuständigen Krankenkasse in Verbindung zu setzen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Neroam 12.04.2012 | 12:47
Hallo, wenn rückwirkende Bewiligung, dann zum 1.1.12 oder sonst einem Datum, es gilt immer der volle Monat. wenn rückwirkend, dann auch Zahlung rückwirkend. Zahlung evtl. Verrechnung mit ALG od. Krankengeld. Krankenversicherung nur Problem wenn ALG zu Ende und kein Hartz4 oder keine Rente.
Galgenhumoram 12.04.2012 | 13:04
Die von Ihnen geschilderte Fallgestaltung spricht für einen eingetreten med. Leistungsfall am 18.01.....aus den Daten ist zu schliessen, dass die Rente auf Zeit gewährt wird. Insofern werden Sie die erste Rentenzahlung im September 2012 erhalten. In der Zwischenzeit sind ggfs. Ansprüche über die Agentur für Arbeit, das Sozialamt o.ä. zu realisieren. Hinsichtlich der Krankenversicehrung in dieser Zeit kann Ihnen nur die Krankenkasse Auskunft geben, sollten keine weiteren Sozialleistungen vorliegen.
Wolfgang W.am 12.04.2012 | 16:39
Aussteuerung ist zum 15.05.2012. Bei der AA bin ich schon mit dem aussteuerungsbescheid gewesen. Dort sagte man mir, das ich kein Anspruch auf Leistungen hätte, wenn mir der Rentenbescheid bis zum 15.05.2012 vorliegen würde.
Wolfgang W.am 13.04.2012 | 17:00
Möchte mich für die Antworten auf meine Frage bedanken! mfg. Wolfgang
Deutsche Rentenversicherung
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