Hallo Elfriede,
wie Aha bereits ausgeführt hat, ändert sich zunächst nichts an der Rente wegen Erwerbsminderung. Soweit zum 60. Lebensjahr die Wartezeit (Mindestversicherungszeit) von 35 Jahren erfüllt ist und weiterhin Schwerbehinderung vorliegt, können Sie die Altersrente ohne Abschlag in Anspruch nehmen. Wichtig ist, dass Sie den Antrag auf Altersrente rechtzeitig stellen. Für jedes Monat des Minderungszeitraumes von 60. - 63. Lebensjahres, in dem Sie die Rente wegen Erwerbsminderung beziehen, verbleibt der Abschlag in Höhe von 0,3 %. Deshalb würde ich Ihnen raten, ca. 3 Monate vor Vollendung des 60. Lebensjahres den Antrag auf Altersrente zu stellen.